Aus Frankreich sind zwischen 1940 und 1945 über 160.000 Personen gegen ihren Willen von der deutschen Besatzungsmacht in ein Konzentrationslager oder Gefängnis/Zuchthaus des Deutschen Reichs verschleppt worden (nicht gezählt sind die über 8.000 im Herbst 1944 aus Lothringen in deutsche Rüstungsbetriebe verschleppten Zwangsarbeiter (vgl. Aktion Waldfest) und die 600.000 STO-Zwangsarbeiter). Die Deportation sollte Angst und Schrecken verbreiten, die Menschen einschüchtern und entwürdigen, sie war Bestandteil der Bekämpfung politischer Opposition sowie der rassistischen Verfolgung und Ermordung. Die Deportationen wurden zunächst von der Wehrmacht angeordnet, ab 1942 durch das RSHA bzw. die Gestapo. In der italienischen Besatzungszone wurden etwa 360 Personen in Lager oder Gefängnisse in Italien deportiert.

Die ersten größeren Transporte verließen das besetzte Angoulême am 20. August 1940 mit 927 republikanischen Spaniern (vgl. Retirada) ins KZ Mauthausen bzw. Nordfrankreich im Juli 1941 nach dem Bergarbeiterstreik (Montigny-en-Gohelle), der letzte im September 1944.

Etwa 86.000 Widerstandskämpfer, Oppositionelle, STO-Verweigerer und Geiseln wurden  vorübergehend in Internierungslager gesperrt und von dort entsprechend den von den Deutschen verlangten „Quoten“ in Konzentrationslager oder Zuchthäuser deportiert, die Mehrheit über das Internierungslager Compiègne. Etwa 40 % überlebten nicht.
Etwa 76.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder wurden aus antisemitischen Motiven im Zuge der „Endlösung der Judenfrage“ in die Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert, die meisten über das Sammellager Drancy. Nur 2.500 überlebten. Darunter befanden sich ca. 11.000 Kinder, von denen nur wenige überlebten. Der erste Transport ging am 26. März 1942 ab, der letzte am 17. August 1944. Sinti und Roma („Zigeuner“/Tsiganes) wurden in der Regel interniert, aber nicht deportiert – eine Ausnahme bildet u.a. der Transport von Nordfrankreich über Belgien ins KZ Auschwitz mit 351 Personen (vgl. Sinti und Roma).
Ohne die Mithilfe der Vichy-Behörden wären die Deportationen (zumindest in diesem Umfang) nicht möglich gewesen. Grundlage war insbesondere das Kollaborationsabkommen zwischen SS-General Oberg und der französischen Polizei (Bousquet) vom Juli/August 1942. Die Mitverantwortung Vichy-Frankreichs ist inzwischen auch offiziell anerkannt.

Gedenken
In vielen Orten und in allen Departements wird auf Denkmälern und Gedenktafeln, in Museen und an – meist durch lokale Ereignisse vorgegebenen – Tagen an die Deportationen erinnert; auf nationaler Ebene am Nationalen Gedenktag an die Deportation (letzter Sonntag im April) und am Nationalen Gedenktag an die Opfer von rassistischen und antisemitischen Verfolgungen (16. Juli bzw. am folgenden Sonntag); vgl. Gedenktage in Frankreich.

Literatur/Medien
www.cheminsdememoire.gouv.fr/de/la-deportation (dt.)
Dictionnaire historique de la Résistance, Paris 2006, S. 774ff.
FMD (Hrsg.): Livre-Mémorial des déportés de France arrêtés par mesure de répression, vier Bände, Paris 2004.
Klarsfeld, Serge: Vichy–Auschwitz. Die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Behörden bei der „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, Nördlingen 1989.
Meyer, Ahlrich: Die deutsche Besatzung in Frankreich 1940–1944. Widerstandsbekämpfung und Judenverfolgung, Darmstadt 2000.