Nach den „Blitzsiegen“ gegen Polen und Frankreich siegessicher, begannen die Deutschen Mitte 1940 mit den operativen Planungen für Hitlers Angriff auf die Sowjetunion. Der Beginn des Feldzugs war für Mai 1941 vorgesehen. Dafür galt es, die Südost-Flanke - den Balkan - mit möglichst geringen Truppenkräften zu sichern und die Überlegenheit der Briten im östlichen Mittelmeerraum, auch zur Sicherung der für den Angriff auf die Sowjetunion dringend benötigten rumänischen Ölvorkommen (die nach Seckendorf 96 % der deutschen Ölimporte deckten), zu minimieren. Nachdem deutsche diplomatische Bemühungen, den griechischen Ministerpräsidenden Ioannis Metaxas mit friedlichen Mitteln von einer Abkehr seines Neutralitätskurses zu überzeugen, gescheitert waren, häuften sich im Herbst 1940 Drohgebärden des „Achsen“- und „Stahlpakt-Partners“ Italien gegen Griechenland (während in Berlin erste Pläne für eine Eroberung Kretas entwickelt wurden). Als am 12. Oktober 1940 deutsche Truppen in Rumänien - absprachegemäß italienischer Einflussbereich - eindrangen, wurde Mussolini davon überrascht. Um Italiens Anspruch auf den Balkan zu bekräftigen und nach der Annektion Albaniens 1939 weitere territoriale Zugewinne zu erlangen, begann am 28. Oktober 1940 der Angriff auf Griechenland (italienischer Überfall). Nach Beginn der griechischen Gegenoffensive und dem Eintreffen erster britischer Truppen in Griechenland und auf Kreta erließ Hitler Mitte Dezember 1940 seinen Angriffsplan für die „Operation Marita“: „ ...Angesichts der bedrohlichen Lage in Albanien ist es doppelt wichtig, daß englische Bestrebungen, unter dem Schutze einer Balkanfront eine vor allem für Italien, daneben für das rumänische Ölgebiet, gefährliche Luftbasis zu schaffen, vereitelt werden.“ Dazu sei „nach Eintreten günstiger Witterung - voraussichtlich im März - [...] über Bulgarien hinweg zur Besitznahme der Ägäischen Nordküste und - sollte dies erforderlich sein - des ganzen griechischen Festlandes anzusetzen“ (Weisung Nr. 20 vom 13. Dezember 1940, zit. nach Fleischer, S. 55).

Nach dem Scheitern der italienischen Frühjahrsoffensive begannen deutsche Truppen (12. Armee unter Generalfeldmarschall Wilhelm List) am 6. April 1941 ihren völkerrechtswidrigen Überfall auf Griechenland. Wenige Stunden zuvor hatte der deutsche Gesandte in Athen dem griechischen Ministerpräsidenten Alexandros Koryzis (Metaxas war am 29. Januar 1941 überraschend gestorben) die deutsche Kriegserklärung übergeben: „Dem Griechischen Gesandten in Berlin wird zu dieser Stunde durch den Reichsminister des Auswärtigen Amtes eine Note nebst anliegendem Memorandum übergeben. In diesen Schriftstücken wird dargelegt, dass die Griechische Regierung, über deren unneutrales Verhalten seit Beginn dieses Krieges [...] zahlreiche aktenmäßige Beweise in den Händen der Reichsregierung seien, durch das Hereinlassen starker englischer Truppen in ihr Land selbst eine Lage herbeigeführt habe, der gegenüber Deutschland nicht länger tatenlos verharren könne. Die Reichsregierung habe daher nunmehr ihren Truppen den Befehl erteilt, die britischen Streitkräfte vom griechischen Boden zu vertreiben ...“ (zit. nach Nessou, S. 45).
Nach der Einnahme Thessalonikis am 9. April 1941 folgten weitere deutsche Geländegewinne. Am 21. April 1941 unterzeichnete Georgios Tsolakoglou, Kommandierender General des III. Armeekorps, anstelle des Kommandeurs der Epirus-Armee und gegen den ausdrücklichen Befehl des Oberkommandierenden der griechischen Armee, General Alexandros Papagos, die bedingungslose Kapitulation der griechischen Armee. Um verletzte italienische Befindlichkeiten zu befriedigen, musste diese Prozedur am 23. April 1941, diesmal unter italienischer Beteiligung, wiederholt werden. Die britisch-australisch-neuseeländischen Truppen verließen, nachdem die Verteidigungsstellung an den Thermophylen nicht haltbar war, das Festland.
Am 27. April 1941 nahm die deutsche Wehrmacht Athen ein. Vorher waren König Georg II. und Teile der griechischen Regierung unter Emmanouil Tsouderos, dessen Vorgänger Koryzis sich am 18. April 1941 erschossen hatte, aus der Stadt geflohen (zunächst nach Kreta, später nach Ägypten). Die gleichtägig auf der Akropolis gehisste Hakenkreuzfahne wehte dort - mit einer kurzen Unterbrechung - für die Dauer der Besatzung bis zum 12. Oktober 1944.

Der unprovozierte deutsche Überfall auf Griechenland stellte einen Verstoß gegen den auch vom Deutschen Reich unterzeichneten Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928 dar und wurde entsprechend vom Internationalen Militärgerichtshofs gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg 1946 als völkerrechtswidriges Verbrechen gegen den Frieden verurteilt. Dieser völkerrechtswidrige Angriffskrieg war die Voraussetzung für die Griechenland, seiner Wirtschaft und seiner Zivilbevölkerung während der deutschen Besatzung von 1941 bis 1944 (auf Kreta auch darüber hinaus) zugefügten materiellen und menschlichen Schäden und einer Vielzahl von dort verübten Kriegs- und Besatzungsverbrechen.

Literatur / Medien:
Bundesarchiv (Hg.): Europa unterm Hakenkreuz - Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941 - 1945), Dokumentenauswahl und Einleitung von Martin Seckendorf unter Mitarbeit von Günter Keber, Jutta Komorowski, Horst Muder, Herbert Stöcking und Karl Übel, Berlin 1992; Fleischer, Hagen: Im Kreuzschatten der Mächte – Griechenland 1941-1944, Frankfurt/M. 1986; Nessou, Anestis: Griechenland 1941-1944, Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung - eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2009; Seckendorf, Martin: Überfall beschlossen, in: junge Welt vom 14.12.2015 (www.jungewelt.de/2015/12-14/056.php); de.wikipedia.org/wiki/Balkanfeldzug_(1941)