Albert Kesselring wurde am 30. November 1885 in Marksteft, Unterfranken geboren. Seine noch im Kaiserreich begonnene Militärkarriere mündet nach 1933 in einen steilen Aufstieg bis zum Fliegergeneral und (1940) zum Generalfeldmarschall. Ab 1941 war Kesseling Oberbefehlshaber Süd (Nordafrika, Mittelmeer), ab November 1943 Gesamtbefehlshaber für Italien. Er gab nach der Landung der Alliierten in Süditalien den Befehl zur Zerstörung von Neapel (September 1943) und übernahm ab April 1944 die Gesamtverantwortung für die Bekämpfung der Partisanen. Kesselring sah keinen Unterschied zwischen Frontkrieg und Partisanenbekämpfung: alle Zivilpersonen – ob Mann, Frau oder Kind – in Kampf- und Partisanengebieten waren für Kesselring verdächtig. Im Befehl vom 17. Juni 1944 ordnete Kesselring an, der „Kampf gegen die Banden muss … mit allen Mitteln und mit größter Schärfe“ geführt werden, jeder, der dabei die Grenze des Üblichen überschreite, werde von ihm gedeckt (vgl. Verbrecherische Befehle). In Kesselings Verantwortung fällt u.a. das Massaker an 335 Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen in Rom im März 1944.

Kesselring leugnete 1946/47 im Prozess vor einem britischen Militärgericht in Venedig jede Beteiligung an den ungezählten Kriegsverbrechen der ihm unterstehenden Wehrmacht in den Jahren 1943–45, die auf der Grundlage seiner Befehle verübt worden waren. Das britische Gericht verurteilte Kesselring im Mai 1947 u.a. wegen befohlener Geiselerschießungen zum Tode, doch wurde er schon kurz darauf zu lebenslanger Haft in Deutschland begnadigt und 1952 vorzeitig entlassen. Vorausgegangen war eine u.a. von der FAZ und der Zeitschrift STERN getragene Pressekampagne „Freiheit für Kesselring“. Nach der vorzeitigen Haftentlassung verstieg sich Kesselring zur dreisten Behauptung, die deutschen Soldaten hätten sich trotz des "blutigen Kriegshandwerks" von "humanen, kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten seltenen Ausmaßes" leiten lassen und zu der zynischen Bemerkung, die Italiener hätten eigentlich Anlass, ihm aus Dankbarkeit ein Denkmal zu errichten (Wette, S. 220, von Lingen, S. 309). Die Antwort hierauf ist im Rathaus von Cuneo (Piemont) auf einer Tafel zu lesen, auf der ein Gedicht von Piero Calamandrei, damals Parlamentsabgeordneter und Rechtsprofessor in Florenz, wiedergegeben ist.

Die in der damaligen Diskussion um eine westdeutsche Wiederbewaffnung und im Klima des Kalten Krieges betriebene Umdeutung eines „Kriegsverbrechers zum Ehrenmann“ (von Lingen) ist seit Beginn der 1990er Jahre revidiert. In Kesselrings Verantwortung fallen zahlreiche, bis heute meist ungesühnte Wehrmachtsverbrechen in Italien, unter ihnen die Auslöschung ganzer Dörfer und Massaker an der Zivilbevölkerung (z.B. S. Anna di Stazzema, Civitella Val di ChianaFucecchio, Marzabotto, Valluciole). Kesselring starb am 16. Juli 1960 in Bad Nauheim. Die Grabrede hielt ein ehemaliger „Waffengefährte“, der spätere Inspekteur der bundesdeutschen Luftwaffe, Kammhuber – ein Ausdruck für die Kontinuität zwischen „Hitler-Wehrmacht“ und dem Aufbau der Bundeswehr.

Literatur / Medien:
Friedrich Andrae: Auch gegen Frauen und Kinder. Der Krieg der deutschen Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in Italien 1943–1945. München 1995; Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Täter, Opfer, Strafverfolgung, München 1996.
Kerstin von Lingen: Kesselrings letzte Schlacht. Kriegsverbrecherprozesse, Vergangenheitspolitik und Wiederbewaffnung: der Fall Kesselring, Paderborn 2004; Elmar Krautkrämer: Generalfeldmarschall Albert Kesselring. In: Gerd R. Ueberschär (Hg.): Hitlers militärische Elite. Band 1, Darmstadt 1998, S. 121–129; Gerhard Hirschfeld, Tobias Jersak (Hg.): Karrieren im Nationalsozialismus: Funktionseliten zwischen Mitwirkung und Distanz, Frankfurt am Main, New York 2004, S. 205–224;  Wette, Wolfram, Ueberschär, Gerhard R. (Hg.): Kriegsverbrechen im 20. Jahrhundert, Darmstadt 2001; de.wikipedia.org/wiki/Albert_Kesselring