Region Peloponnes / Regionalbezirk Lakonien
Der Ort
Monodendri ist eine Gemarkung an der Landstraße von Tripolis nach Sparta bei Kilometerstein 35.
Von Athen fährt man zunächst auf der Autobahn A8 bis Korinth und zweigt dort auf die Autobahn A7 in Richtung Sparta/Kalamata ab. Ab Tripolis weiter auf der Landtraße E039 (190 km ab Athen).
Die Ereignisse
Nachdem am 25. November 1943 eine deutsche Transportkolonne auf der Straße zwischen Tripolis und Sparta von Partisanen angegriffen worden war, wobei vier Soldaten starben, ordnete Karl von Le Suire - als Kommandeur der 117. Jäger-Division Militärbefehlshaber auf der Halbinsel Peloponnes - an, „als vorläufige Sühnemaßnahme für den Bandenüberfall (...) an der Überfallstelle 100 Geiseln aus dem Lager Tripolis" am 26. November zu erschießen (BArch-MA. RH 26-117/16, Kriegstagebuch, 26. November 1943, zit. nach Nessou, S. 218).
Bereits am 1. Juli 1943 hatte Hellmuth Felmy, Befehlshaber des LXVIII. Armeekorps, zur Bekämpfung der „Banden" auf der Halbinsel Peloponnes einen Befehl zu strengsten „Vergeltungsmaßnahmen“ erlassen:
„[...] Sühnemaßnahmen sind durch die Divisionskommandeure festzusetzen. Es sind, je nach Schwere der zu sühnenden Tat, folgende Maßnahmen zu ergreifen: a) Überführte Teilnehmer an Sabotageakten sind in ihre Heimatbezirke zu verbringen und dort öffentlich zu hängen. b) gegen die Familienangehörigen ist mit rücksichtsloser Strenge vorzugehen. Gegebenenfalls sind sämtliche Familienmitglieder auszurotten. c) Ortschaften, die Banden als Zuflucht dienen können, sind zu zerstören. Die männliche Bevölkerung ist, soweit sie nicht wegen Teilnahme oder Unterstützung der Bandentätigkeit erschossen wird, geschlossen zu erfassen und dem Arbeitsdienst zuzuführen. [...] Ich erwarte, daß die Richtlinien dieses Befehls in aller Schärfe und Härte zur Anwendung kommen. Jede Weichheit wird als Schwäche ausgelegt und kostet deutsches Blut! “ (zit. nach Nessou, S. 192).
Nachdem sich Sabotageaktionen und Überfälle auf LKW-Kolonnen nach dem Kriegsaustritt des italienischen „Achsen-Partners" auf der Peloponnes häuften (viele Waffen und Munition gingen dabei in die Hände des von der ELAS dominierten Widerstands über), wurden bei Durchkämmungsaktionen allein im Oktober 1943 knapp 3.000 Griechen festgenommen und zur Zwangsarbeit deportiert.
Bereits am 24. November 1943 hatte Le Suire „20 Kommunistenführer" für die Tötung eines deutschen Oberleutnant exekutieren lassen. Felmys Befehl ermächtigte ihn, nach eigenem Ermessen das Strafmaß bei „Sühnemaßnahmen" festzulegen.
Nach dem Überfall an der Straße zwischen Tripolis und Sparta wurden nun zwei Tage später nicht wie vorgesehen 100, sondern insgesamt 118 Männer exekutiert: Auf dem Weg zur Erschießungsstätte wurden noch 18 Bauern und Hirten aufgegriffen, die sich zufällig in der Nähe befanden und zusammen mit den 100 Geiseln aus dem Haftlager in Tripolis umgebracht (Meyer, S. 234).
Unter den Exekutierten befanden sich viele vorher in Geiselhaft genommene Notablen aus Sparta, so der in Deutschland ausgebildete bekannte Chirurg Dr. Christos Karnouvis, Georgios Giatrakos, der der EAM angehörende Präsident der Anwaltskammer in Sparta, und der Präsident der Nationalbank von Sparta.
Am 27. November 1943 notierte in Athen Ioanna Tsatsou in ihr Tagebuch:
„Das Telefon klingelte. Ich nahm den Hörer ab und hörte die Neuigkeiten. „Gestern haben die Nazis 117 Männer bei Monodendri/ Sparta erschossen, die Besten der Stadt, unter ihnen Christos Karnouvis." Ich erstarrte. Ich verstand nicht. Ich wollte nicht verstehen. Der Anrufer wiederholte dieselben Worte. Ich kann ihn noch immer hören: Gestern morgen bei Monodendri haben sie 117 erschossen. Die vier Söhne der Familie Tzivanopoulos und Dr. Karvounis. Ein toter Mann aus jedem Haus. Ganz Sparta ist betroffen. Wenn sie die ganze Stadt niedergebrannt hätten, könnte das Grauen nicht größer sein" (Tsatsou, S. 84, Übersetzung: Redaktion).
Nach 1945
Verurteilungen im Nürnberger Geiselmord-Prozess
Im siebten der insgesamt 12 Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse (The United States of America vs. Wilhelm List, et al., auch: Fall 7, Geiselmord-Prozess und Prozess Generäle in Südosteuropa) hatten sich vom 8. Juli 1947 bis zum 19. Februar 1948 vor dem amerikanischen Militärtribunal V Generalfeldmarschälle und Generale der Wehrmacht wegen in den besetzten Ländern Jugoslawien, Albanien und Griechenland verübter Kriegsverbrechen zu verantworten.
Im Verlauf des Prozesses rückte die als „Sühne"- oder „Vergeltungsmaßnahme" deklarierte Ermordung von Geiseln aus der Zivilbevölkerung immer stärker in den Mittelpunkt der Verhandlungen, was auch zu dem Beinamen „Geiselmord-Prozess" führte.
Die Anklageschrift vom 13. Mai 1947 listete unter dem Anklagepunkt „1. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit: Massenmord" eine Vielzahl von Geiselermordungen auf. Unter ihnen befand sich auch die Erschießung von 100 Geiseln an der Straße Tripolis-Sparta (die Opferzahl wurde der als Beweismittel vorgelegten Meldung vom 29. November 1943 des Berichts des LXVIII. Korps entnommen).
Das Gericht wertete die Vielzahl von Massenerschießungen als kaltblütigen Massenmord. Es verurteilte General Wilhelm Speidel, der als Militärbefehlshaber Griechenland oberster Vertreter der deutschen Besatzungsverwaltung war, und General Hellmuth Felmy, Befehlshaber des LXVIII. Armeekorps, zu 20 Jahren (Speidel) und 15 Jahren (Felmy) Haft. Beide wurden jedoch im Zuge der Amnestie, die der amerikanische Hohe Kommissar John McCloy am 31. Januar 1951 für inhaftierte Verurteilte der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse erließ, vorzeitig aus dem Landsberger Kriegsverbrecher-Gefängnis entlassen: Speidel im Februar 1951, Felmy im Dezember 1951.
Le Suire, zum Tatzeitpunkt Befehlshaber auf der Peloponnes, war, da in sowjetischer Kriegsgefangenschaft gestorben, nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen; andere an der Geiselerschießung von Monodendri Beteiligte wurden nicht belangt.
Gedenken
Gedenkstätte für die 118 Erschossenen
Die Gedenkstätte für die 118 Opfer der „Vergeltungsmaßnahme" vom 26. November 1943 befindet sich direkt an der Landstraße von Tripolis nach Sparta bei Kilometerstein 35.
Weitere Gedenkstätten entlang der Straße
Zwei weitere Gedenkstätten wurden entlang der Straße von Tripolis nach Sparta für weitere Opfer errichtet: Die erste befindet sich bei Kilometerstein 21 kurz hinter Alepochori, die zweite in der Nähe des Kilometersteins 33.
Literatur / Medien:
Meyer, Hermann Frank: Von Wien nach Kalavryta – Die blutige Spur der 117. Jäger-Division durch Serbien und Griechenland, Möhnesee 2002; Nessou, Anestis: Griechenland 1941-1944, Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung - eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2009; Tsatsou, Ioanna: The Sword's Fierce Edge. A journal of the occupation of Greece, 1941-1944, Nashville 1969; Zöller, Martin / Leszczynski, Kazimierz (Hg.): Fall 7. Das Urteil im Geiselmordprozess, Berlin 1965