Region Westmakedonien / Regionalbezirk Kastoria
Das zur Gemeinde Kastoria gehörende Klissoura (auch: Klissura, Klisura und Kleissoura) ist ein kleiner, auf ca. 1.100 Meter Höhe liegender Ort mit etwa 250 Einwohner/innen.
Klissoura gehört wegen des Massakers vom 5. April 1944, das die Nürnberger Militärrichter als eine der tückischsten Niedermetzelungen von hilflosen Männern, Frauen und Kindern wertete, seit dem Jahr 1998 zu den Märtyrerorten Griechenlands (gem. Präsidialdekret 399/1998).
Von Kastoria aus erreicht man Klissoura über die Landstraße in Richtung Florina/ Amyndeo, von der nach 27 km nach Klissoura abgebogen wird (30 km ab Kastoria).
Das Ereignis
Am 5. April 1944 überfiel eine Kampfgruppe des SS-Panzergrenadier-Regiments 7 der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division unter dem Kommando des Regimentskommandeurs SS-Standartenführers Karl Schümers das Dorf Klissoura. Der Anlass für diese „Sühnemaßnahme" war der tags zuvor fehlgeschlagene Angriff einer ELAS-Partisaneneinheit auf einen deutschen LKW-Konvoi, von dem die Partisanen fälschlicherweise annahmen, er diene dem Transport zur Deportation bestimmter Jüdinnen und Juden ab Thessaloniki (siehe auch: Judenverfolgung in Griechenland).
Als Reaktion auf den Tod zweier Männer der Konvoi-Begleitmannschaft fiel Schümers Kampftruppe in Klissoura ein und metzelte wahllos weit über 200 Menschen nieder, überwiegend Frauen und kleine Kinder. Griechische Quellen (u.a. der Nationalrat für die Entschädigungsforderungen Griechenlands) nennen 270 Opfer.
Im Ortskern vor der Kirche, an der sich auch eine historische Aufnahme des Ortes mit Hinweis auf das Massaker befindet, wird links in Richtung Kloster Moni Panagias zur Gedenkstätte abgebogen, die sich an der zweiten Kirche Klissouras befindet.
Nach 1945
Im siebten der insgesamt 12 Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse (The United States of America vs. Wilhelm List, et al., auch: Fall 7, Geiselmord-Prozess und Prozess Generäle in Südosteuropa), in dem sich vom 8. Juli 1947 bis zum 19. Februar 1948 vor dem amerikanischen Militärtribunal V Generalfeldmarschälle und Generale der Wehrmacht wegen in den besetzten Ländern Jugoslawien, Albanien und Griechenland verübter Kriegsverbrechen zu verantworten hatten, kam dem Blutbad von Klissoura ein besonderer Stellenwert zu.
Das Gericht verurteilte Hellmuth Felmy am 19. Februar 1948 wegen der Anklagepunkte 1 (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Massenmord) und 2 (Plünderung und Raub) zu 15 Jahren Haft.
Im Zuge der Amnestie, die der amerikanische Hohe Kommissar John McCloy für inhaftierte Verurteilte der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse erließ, wurde Felmy jedoch bereits im Dezember 1951 aus dem Landsberger Kriegsverbrecher-Gefängnis entlassen.
Literatur / Medien:
Messerschmidt, Manfred: Partisanenkrieg auf dem Balkan, Ziele, Methoden, „Rechtfertigung", in: Droulia, Loukia / Fleischer, Hagen (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta - Widerstand und Besatzungsterror; Studien zur Repressalienpraxis im Zweiten Weltkrieg, Berlin 1999, S. 65-92; Nationalrat für die Entschädigungsforderungen Griechenlands an Deutschland (Hg.): Schwarzbuch Besatzung, 3. Auflage, Athen 2012; Rondholz, Eberhard: Rechtsfindung oder Täterschutz? Die deutsche Justiz und die „Bewältigung“ des Besatzungsterrors in Griechenland, in: Droulia, Loukia / Fleischer, Hagen (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta - Widerstand und Besatzungsterror; Studien zur Repressalienpraxis im Zweiten Weltkrieg, Berlin 1999, S. 225-291; Zöller, Martin / Leszczynski, Kazimierz (Hg.): Fall 7. Das Urteil im Geiselmordprozess, Berlin 1965; www.dmko.gr/martyrikes-polis-2/martyrikes-polis/klisoura; en.wikipedia.org/wiki/Kleisoura,_Kastoria