Eine Woiwodschaft ist ein Verwaltungsbezirk der Republik Polen. Seit 2009 gibt es 16, sie stellen meist historische Gebiete dar.
Polen ist ein Einheitsstaat. Deshalb haben die Woiwodschaften keine 'Staatsqualität' – wie französische Départements, aber anders als bundesdeutsche Länder.
Die Woiwodschaft hat als Selbstverwaltungsorgan eine gewählte Volksvertretung (Sejmik wojewótzwa), deren Vorsitzende/r heißt Woiwodschaftsmarschall (marszałek).
Der Woiwode ist Vertreter der polnischen Zentralregierung – vergleichbar einem frz. Präfekten; er kontrolliert die Selbstverwaltung der Woiwodschaften, Landkreise und Gemeinden.