Woiwodschaft Lublin / Wojw. Lubelski

SS-Lagerpersonal
Mitte 1943 gehörten 1258 Personen zum Lagerpersonal: 261 gehörten zur Lagerkommandantur, 881 zu den Wachmannschaften, 19 Aufseherinnen und 97 Wachmänner (meist Volksdeutsche und Trawniki). Die Kommandanten waren jeweils nur kurze Zeit tätig: Karl Otto Koch, Max Koegel, Hermann Florstedt, Martin Gottfried Weiß, Arthur Liebehenschel.

Nach 1945 – Juristische Aufarbeitung
Nach J. Marszałek haben sich etwa 10 % der Lagermannschaft vor polnischen oder anderen Gerichten verantworten müssen (a.a.O., S. 250).
Eine erste Untersuchung der polnisch-sowjetischen Kommission führte im November 1944 zu sechs Todesurteilen durch das Sonderstrafgericht in Lublin, u.a. gegen Anton Thernes, stv. Leiter der Verwaltung. 1948 wurden nach einem zweijährigen Prozess gegen 95 SS-Angehörige sieben Männer zum Tode verurteilt und hingerichtet, die anderen erhielten Haftstrafen.
1947 verhandelte der Oberste Volksgerichtshof in Krakau gegen 40 Angehörige der Lagermannschaft. Arthur Liebehenschel, der letzte Kommandant, und Erich Muhsfeldt, Chef des Krematoriums, wurden zum Tode, die Aufseherin Hildegard Lächert (s.a. Düsseldorfer Prozess) zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt.
Drei andere Kommandanten wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet: Karl Otto Koch und Hermann Florstedt 1945 von einem SS-Gericht u.a. wegen Korruption; Martin G. Weiß von einem US-Gericht wegen seiner Verbrechen im KZ Dachau; Max Koegel beging 1946 Selbstmord.

Der Düsseldorfer Majdanek-Prozess gegen 16 ehemalige SS-Angehörige dauerte quälend lange von 1975 bis 1981. Hermine Ryan/Braunsteiner wurde wegen nachgewiesener Einzelmorde zu lebenslänglicher Haft, sieben weitere Angeklagte zu Haft zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt; fünf wurden freigesprochen (s. dazu Müller-Münch, a.a.O.). Mit zwölf Jahren Haft kam die 'Frau auf dem Pferd', eine äußerst brutale Aufseherin weg – kein/e Zeuge/in hatte ihren Namen nennen können. Drei Jahre nach Rechtskraft aller Urteile wurde der Dokumentarfilm 'Der Prozess' gezeigt, darin schilderte diese Aufseherin (Hildegard Lächert), wie sie oft abends ausgeritten ist…

Der Düsseldorfer Prozess wurde wegen einiger Freisprüche und kurzen Strafen z.T. heftig kritisiert. Nach J. Marszałek hat „der jahrelange Streit über Täter und Taten, Schuld und Strafe, Majdanek eher zum Symbol für die deutsche Rechtsprechung werden lassen, als daß Wirklichkeit und Dimensionen der 'Todesfabrik von Lublin' öffentlich erkennbar geworden wären“.
2011 verzichtete ein bundesdeutsches Gericht auf den Nachweis von eigenhändigen Tötungen und ließ die Tätigkeit in einem Vernichtungslager - „als Teil der Vernichtungsmaschinerie“ – für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord ausreichen (vgl. dazu Sobibor – Täter*innen und Prozesse).

Literatur/Medien
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003, S. 156f. (Florstedt), S.323f. (Koch), 324 (Koegel), 391 (Liebehenschel), 664 (Martin G. Weiß)
Lichtenstein, Heiner: Majdanek – Reportage eines Prozesses, Frankfurt am Main 1979
Marszałek, Józef: Majdanek. Geschichte und Wirklichkeit des Vernichtungslagers, Reinbek 1982
Müller-Münch, Ingrid: Die Frauen von Majdanek. Vom zerstörten Leben der Opfer und der Mörderinnen, Reinbek 1982
Landgericht Düsseldorf, 'Majdanek'-Urteil v. 30.6.1981, in: Rüter (Hg.), Justiz und NS-Verbrechen
Bd. 44, Nr. 869
Film: Der Prozess. Eine Darstellung des Majdanek-Verfahrens in Düsseldorf, von Eberhard Fechner (1984).