Region Mittelgriechenland / Regionalbezirk Böotien

Der Ort
Gedenkstätte in Distomo (Foto: E. Rondholz) Distomo mit gegenwärtig ca. 1.600 Einwohner/innen ist seit 2010 Teil des Zusammenschlusses der Gemeinden Distomo-Arachowa-Andikyra. Der Ort liegt in einem Tal zwischen den Kirfis-, Parnass- und Helikon-Bergen. Distomo gehört seit dem Jahr 1998 zu den Märtyrerorten Griechenlands (gem. Präsidialdekret 399/1998).
Von Athen aus fährt man über die Autobahn A1, verlässt sie bei Akrefnia und fährt über Livadia in Richtung Delphi weiter nach Distomo (ca. 160 km).
Bei der Anfahrt wird einige Kilometer vor Distomo bei Karokolithos die Gedenkstätte für 138 gefangene ELAS-Partisanen, die am 25. April 1944 erschossen wurden, passiert.

Die Ereignisse
Am 10. Juni 1944 überfielen Angehörige der 2. Kompanie des 7. SS-Panzergrenadierregiments der 4. SS-Panzer-Grenadier-Division unter dem Kommando des SS-Hauptsturmführers Fritz Lautenbach das kleine, nur wenige hundert Einwohner zählende Dorf Distomo. Sie ermordeten – vom Säugling bis zum Greis – unterschiedslos alle Einwohner, die sie antrafen, und verwüsteten das Dorf. Dem Massaker fielen insgesamt 218 Menschen zum Opfer.
10. Juni 1944 in Distomo (Foto: Wikipedia)Nur wenige der von den SS-Soldaten in Distomo angetroffenen Bewohner haben in Verstecken oder, wie der damals knapp 4-jährige Argyris Sfountouris, durch Zufall überlebt. Einzelheiten der überlieferten Berichte überlebender Opfern, griechischer Behörden, auch beteiligter SS-Leute und der wenige Tage später von Athen herbeigeholten Beobachter des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sowie Akten späterer Gerichtsverfahren zeichnen ein grauenvolles Bild des Geschehens und der barbarischen Zerstörungswut der SS-Truppe.
Der schwedische Delegierte des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, Prof. Sture Linnér, der wenige Tage nach dem Massaker in Distomo eintraf: ,,Über der Gegend lag ein fürchterlicher Gestank von Brand und Verwesung [...] Überall lagen Tote. Ich kann nicht sagen, wie viele es waren. Auf mich wirkte es, als wären es hunderte. Darunter waren Frauen, deren Bäuche aufgeschlitzt waren. Die Eingeweide quollen heraus. Einigen Frauen waren die Brüste abgeschnitten, Männern hatte man das Geschlechtsteil abgetrennt. Daneben lagen Kinder, deren Schädel zertreten waren. In den ausgebrannten Häusern glimmte noch die Glut“ (zit. nach Begemann 2003, S. 30).

Hintergründe des Massakers und Versuche der Vertuschung
Die zentralgriechische böotische Region um Distomo war im Frühjahr und Sommer 1944, wenige Monate vor dem Abzug der im April 1941 in Griechenland eingefallenen deutschen Truppen, Schauplatz zahlreicher Attacken der ELAS-Partisanen auf deutsche Einrichtungen und Truppen. Die Reaktion der Besatzungsmacht bestand aus immer brutaleren Vergeltungsmaßnahmen, aus willkürlichen Geiselnahmen und -exekutionen, aus Zerstörung ganzer Dörfer und aus Massakern an der Zivilbevölkerung.

Auch dem Massaker in Distomo war ein Angriff der ELAS auf die SS-Kompanie vorausgegangen, die zur Partisanenbekämpfung ausgerückt war und bei Befragungen in Distomo erfahren hatte, dass tags zuvor eine Partisanengruppe die Ortschaft durchquert habe. Die SS war danach weitergezogen und kurz vor dem Nachbardorf Stiri in ein Gefecht geraten, bei dem 15 Partisanen und 6 SS-Männer getötet wurden. Für diesen Angriff rächte sich die SS-Einheit wenige Stunden später in Distomo auf schreckliche Weise.

Argyris Sfountouris, Überlebender des Massakers, an der Gedenkstätte (Foto: E. Rondholz)Der verantwortliche SS-Kompanieführer Lautenbach gab in seinem „Gefechtsbericht“ vor, die Einheit sei aus Distomo mit Granatwerfern und Maschinengewehren beschossen worden. „Ich habe daraufhin die Feuereröffung und den Angriff mit allen zur Verfügung stehenden Waffen auf Distomon befohlen. Nachdem das Dorf gesäubert war, wurden insgesamt 250-300 tote Bandenverdächtige und Bandenangehörige gezählt: die restlichen Häuser wurden im Anschluß daran angebrannt“ (zit. nach Nessou, S. 229). Wegen anderslautender Zeugenaussagen, die bestätigten, dass es keine „Feindberührung“ gegeben habe und in Distomo vollkommen unbeteiligte Männer, Frauen und Kinder ermordet wurden, ließ General Hellmuth Felmy die Tat untersuchen: Durch den stellvertretenden Kommandeur der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division, Standartenführer Schümers - in dessen Verantwortung das Massaker von Klissoura am 5. April 1944 fällt - wurde Lauterbach pflichtbewußtes und verantwortungsfreudiges Tun attestiert. Dieser erhielt lediglich wegen Nichteinhaltung des Dienstweges - die Genehmigung zu „Sühnemaßnahmen“ durften nur Divisionskommandeure erteilen - eine Rüge.

Auch noch 1995 hielt die Bundesregierung das sadistische Massaker an Frauen, Männern und kleinen Kindern für eine normale Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung. In einem Schreiben an Argyris Sfountouris schrieb dazu die deutsche Botschaft Athen am 23. Januar 1995:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Vergeltungsmaßnahmen wie gegen das Dorf Distomo nicht als NS-Tat zu definieren, deren Opfer wegen ihrer Rasse, ihrer Religion oder ausdrücklicher Antihaltung geschädigt worden sind, sondern als Maßnahme im Rahmen der Kriegsführung, denn sie stellten Reaktionen auf Partisanenangriffe dar" (abgedruckt in Sfountouris, S. 87).

Gedenken
Gedenkstätte
Foto von Maria Padeka im MuseumDie Gemeinde Distomo erinnert an jedem Jahrestag unter starker griechischer und internationaler Beteiligung an das Massaker vom 10. Juni 1944, verbunden mit Veranstaltungen und einer Prozession zur großen Gedenkstätte, die auf einem Hügel etwas außerhalb der Gemeinde errichtet worden ist. Dort sind auf einer mehrteiligen Tafel Namen und Alter aller 218 Opfer zu lesen, in einem Schrein sind die Gebeine der Ermordeten aufbewahrt.

Museum der Opfer des Nationalsozialismus
In Distomo selbst ist ein 2005 vom damaligen griechischen Staatspräsidenten Papoulias in den Räumen der ehemaligen Grundschule eröffnetes Museum dem Gedenken an das traumatische Geschehen gewidmet.

Nach 1945
Das Massaker von Distomo wurde – neben anderen „Märtyrer-Orten“ wie Kalavryta, Kommeno und Klissoura – nicht nur im Nachkriegs-Griechenland, sondern auch in der internationalen Öffentlichkeit zu einem Symbol der Schreckenstaten unter der deutschen Besatzungsherrschaft. Bereits im November 1944 war in der US-amerikanischen LIFE ein langer Artikel unter dem Titel What the Germans did to Greece erschienen: Das Foto der um ihre Familie trauernden Maria Padeka ging um die Welt. Heute hängt es im Eingangsbereich des Museums der Opfer des Nationalsozialismus.

Gerichtsverfahren
Vor dem US-amerikanischen Militärgerichtshof
Der US-amerikanische Militärgerichtshof verurteilte 1948 im 7. Nachfolgeprozess zum Verfahren gegen die Hauptkriegsverbrecher die „Südost-Generäle“, die Befehlshaber in den besetzten Balkanländern wie Griechenland gewesen waren, unter ihnen General Hellmuth Felmy, zu langjährigen Haftstrafen insbesondere wegen des Verbrechens von völlig unverhältnismäßigen Sühnepraktiken und Geiselmorden. Felmy, Befehlshaber des LXVIII. Armeekorps auf der Peloponnes, ist der einzige deutsche Militärangehörige, der je wegen des Massakers von Distomo verurteilt worden ist. Ihm attestierte das Gericht „vollkommene Gleichgültigkeit“ gegenüber den „tückischsten Niedermetzelungen von hilflosen Männern, Frauen und Kindern“, der keinerlei Interesse daran gehabt habe, die „ungerechtfertigten und brutalen Morde“ [...], welche innerhalb seines Befehlsbereiches stattfanden“, untersuchen zu lassen und „den schuldigen Offizier der gerechten Strafe zuzuführen“ (zit. nach Zöller/ Leszczynski, S. 165).
Felmy, wie auch alle anderen verurteilten Kriegsverbrecher, wurde bereits zu Beginn der 1950er Jahre wieder aus der Haft entlassen.

Vor griechischen, italienischen und internationalen Gerichten
Das Beinhaus an der Gedenkstätte (Foto: E. Rondholz)In Deutschland blieb der Name Distomo bis in die 1990er-Jahre so gut wie unbekannt, weil die deutsche Strafjustiz keinen einzigen der zuvor noch lebenden Täter vor Gericht gestellt hat (der Kompaniechef Fritz Lautenbach war im Oktober 1944 gefallen). Bekannt wurde der Name Distomo schließlich durch ein 1995 eingeleitetes Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Livadia. Einer der wenigen Überlebenden des Massakers, Argyris Sfountouris, der an jenem 10. Juni 1944 seine Eltern und dreißig Familienangehörige verloren hatte, verlangte mit anderen Überlebenden und Opferangehörigen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlung. Die Klagen waren erfolgreich, die Bundesrepublik wurde zur Zahlung von Entschädigung in Millionenhöhe verurteilt. Das oberste griechische Gericht bestätigte dieses Urteil, das jedoch wegen eines Verbots des griechischen Justizministers, bei dem die Bundesregierung interveniert hatte, nicht vollstreckt werden konnte. Die Kläger haben deshalb auf der Grundlage der rechtkräftigen griechischen Entscheidung mit Erfolg italienische Gerichte angerufen, was nach internationalem Recht möglich ist. Gegen diese italienische Gerichtsentscheidung wiederum hat sich die Bundesregierung mit einer Klage beim Internationalen Gerichtshofes in Den Haag (IGH) mit Erfolg zur Wehr gesetzt. Der IGH erklärte im Februar 2012 die individuellen Klagen gegen die Bundesrepublik nach dem Grundsatz der sog. Staatenimmunität für unzulässig. Die Erfolgaussichten der Distomo-Kläger/innen sind trotz dieses Richterspruchs überraschend wieder gestiegen, seit der Italienische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2014 im Widerspruch zum IGH die Fortsetzung der Verfahren vor italienischen Gerichten mit der Begründung erneut erlaubte, die italienische Verfassung gewährleiste im Fall schwerer Menschenrechtverletzungen auch individuellen Rechtsschutz gegen Staaten.

Vor deutschen Gerichten
Gedenkstätte bei Karokolithos (Foto: E. Rondholz) Vor deutschen Gerichten jedoch sind die 1995 von den Geschwistern Sfountouris eingereichten Klagen bereits 2003 vom Bundesgerichtshof endgültig abgewiesen worden. Überprüfungen durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof blieben erfolglos. Im Ergebnis bewertete die deutsche Justiz die Mordtaten von Distomo nicht als nationalsozialistische Unrechtstaten, sondern als – wenn auch unerlaubten – Exzess einer nach dem „Kriegsvölkerrecht“ zulässigen Vergeltungsmaßnahme, die nicht durch „rassenideologische Umstände“ gekennzeichnet gewesen sei; deshalb entfalle eine Haftung des deutsche Staates (so das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 15. Februar 2006). Diese rechtliche Wertung der Mordtaten von Distomo ist unbegreiflich, weil sie nicht zuletzt hinter die völkerrechtlichen Grundsätze zurückfällt, die der US-Militärgerichtshof in Nürnberg 1945/1946 angesichts der NS-Gräueltaten zur Beurteilung von schweren Menschenrechtsverletzungen entwickelt hat. „Die systematische Ermordung der Zivilbevölkerung war integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Besatzungsregimes und damit auch als NS-Unrecht anzusehen“ (Klingner/Krüger, S. 151). Zu weiteren Einzelheiten s. Sachstichworte Entschädigung für Verbrechen an der ZivilbevölkerungStaatenimmunität.

Literatur / Medien:
Begemann, Dieter: Tatort Distomo. Eine Maßnahme im Rahmen der Kriegführung und wie man dagegen immun wird, in: Giebeler, Karl u.a. (Hg.): Versöhnung ohne Wahrheit. Deutsche Kriegsverbrechen in Griechenland im Zweiten Weltkrieg, Mannheim und Möhnesee, 2001, S. 42 ff.; ders.: Distomo 1944, in: Ueberschär, Gerd R. (Hg.): Orte des Grauens. Verbrechen im Zweiten Weltkrieg, Darmstadt 2003, S. 30 ff.; Klingner, Martin/ Krüger, Jan: Der Fall Distomo. Die verweigerte Entschädigung für ein NS-Verbrechen, in: Kleiser, Paul B. (Hg.): Griechenland im Würgegriff. Ein Land an der EU-Peripherie wird zugerichtet, Karlsruhe 2015, S. 139 ff.; Nessou, Anestis: Griechenland 1941-1944, Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung - eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2009; Rondholz, Eberhard: Blutspur in Hellas. Die lange verdrängten deutschen Kriegsverbrechen im besetzten Griechenland 1941 – 1944, in: Blume, Horst Dieter / Lienau, Clay (Hg.): Choregia, Münstersche Griechenland Studien, Münster 2012; ders.: Griechenland. Ein Länderporträt. Berlin 2011, S. 23 f. und 33 f.; Sfountouris, Aryris: Trauer um Deutschland. Reden und Aufsätze eines Überlebenden, Würzburg 2015; Zöller, Martin/ Leszczynski, Kazimierz (Hg.): Fall 7. Das Urteil im Geiselmordprozess, Berlin 1965; Ein Lied für Argyris. Ein Film von Stefan Haupt (2007): www.fontanafilm.ch/DOKFILME/argyris; www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo; "Die Anstalt" vom 31.3.2015: www.youtube.com/watch?v=LZcW8zJm9OU; de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Distomo