Aus dem seit dem 8. September 1943 besetzten Italien (vgl. Kriegsaustritt und Besetzung Italiens), das primär der deutschen militärischen Befehlsgewalt und nur nachrangig den Weisungen des Salò-Regimes unterlag, wurden die Operationszone Adriatisches Küstenland (Region Friaul-Julisch-Venetien) und die Operationszone Alpenvorland (Region Trentino-Südtirol und Provinz Belluno) als besondere Verwaltungsgebiete herausgelöst und Obersten Kommissaren unterstellt (Alpenvorland: Franz Hofer, Adriatisches Küstenland: Friedrich Rainer), die ihre Weisungen direkt von Hitler erhielten. Hintergrund für die Einrichtung der Operationszonen waren vor allem Pläne zur späteren Annexion dieser Gebiete. Eine weitere etwa 60 km breite „Operationszone Nordwest-Alpen“ entlang der Schweizer und der französischen Grenze war ebenfalls direkt einem Armeekommando unterstellt.
Literatur / Medien:
Andrae, Friedrich: Auch gegen Frauen und Kinder. München 1995, S. 43 f.; Enzyklopädie des Nationalsozialismus (Stichworte Adriatisches Küstenland, Alpenvorland); Wedekind, Michael: Nationalsozialistische Besatzungs- und Annexionspolitik in Norditalien. 1943 bis 1945. Die Operationszonen „Alpenvorland“ und „Adriatisches Küstenland“ (= Militärgeschichtliche Studien. Bd. 38), München 2003