Dr. Erich Ehrlinger, zuletzt SS-Oberführer, wurde am 14. Oktober 1910 in Giengen an der Brenz geboren, studierte an der Universität Tübingen Jura, seit 1931 NSDAP- und SA-Mitglied. Ab 1935 begann seine steile Karriere mit leitenden Funktionen beim Anschluss von Österreich (1938) und dem Einmarsch in die Tschechoslowakei (1939). Nach dem Überfall auf Polen 1939 war er Chef des Sicherheitsdienstes (SD) in Warschau, ab Juni 1941 Führer des Einsatzkommandos 1b innerhalb der Einsatzgruppe A erst in Litauen, danach in der Region Dangarpils/Dünaburg in Lettland. Obwohl das EK 1b nur wenige Tage in Litauen blieb, fielen ihm knapp 200 jüdische Männer und Frauen zum Opfer. In Dangarpils wurden auf seinen Befehl und unter seiner Aufsicht weit über 1.000 Juden ermordet.
Ab Dezember wurde er Chef der Sicherheitspolizei im Reichskommissariat Ukraine in Weißrussland, danach Amtsleiter im Reichssicherheitshauptamt (SS). Nach 1945 unter falschem Namen untergetaucht, verurteilte ihn das Landgericht Karlsruhe 1961 wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord zu 12 Jahren Haft. Das Gericht charakterisierte Ehrlinger als „willfährigen Parteigänger und Anhänger des nationalsozialistischen Regimes“, der „bei der Tötung von Juden keine besonderen Hindernisse zu überwinden hatte“ (Wildt 2003). Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, Ehrlinger kam bereits ab 1965 wieder auf freien Fuß, das Verfahren wurde nach erfolgreichem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft vor einer neuen Verhandlung wegen Krankheit des Angeklagten eingestellt. Er lebte noch 35 Jahre unbehelligt und starb im Alter von 93 Jahren am 31. Juli 2004 in Karlsruhe.
Literatur/Medien
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003; Stadlbauer, Peter: Eichmanns Chef – Erich Ehrlinger. Exzellente SS-Karriere und unterbliebene strafrechtliche Sühne. Eine Fallstudie unter http://www.doew.at; Wildt, Michael: Erich Ehrlinger - ein Vertreter "kämpfender Verwaltung", in: Mallmann, Klaus-Michael / Paul, Gerhard (Hg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien, Darmstadt 2004, S. 76-85; Ders.: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003, S. 92ff., 167ff., 591ff. 820ff. (Zitat S. 821f.); Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.12.1961: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. 18, S. 66ff.
https://en.wikipedia.org/wiki/Erich_Ehrlinger
http://timms.uni-tuebingen.de/Player/PlayerFlow/UT_20041202_001_rv-unituens_0001 (Vorlesung von Prof. Michael Wildt über die Tübinger Exekutoren der Endlösung (Ehrlinger u.a.) Videoaufzeichnung
Foto: Bundesarchiv, BDC, RuSHA-Akte Erich Ehrlinger