Ab Dezember wurde er Chef der Sicherheitspolizei im Reichskommissariat Ukraine in Weißrussland, danach Amtsleiter im Reichssicherheitshauptamt (SS). Nach 1945 unter falschem Namen untergetaucht, verurteilte ihn das Landgericht Karlsruhe 1961 wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord zu 12 Jahren Haft. Das Gericht charakterisierte Ehrlinger als „willfährigen Parteigänger und Anhänger des nationalsozialistischen Regimes“, der „bei der Tötung von Juden keine besonderen Hindernisse zu überwinden hatte“ (Wildt 2003). Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, Ehrlinger kam bereits ab 1965 wieder auf freien Fuß, das Verfahren wurde nach erfolgreichem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft vor einer neuen Verhandlung wegen Krankheit des Angeklagten eingestellt. Er lebte noch 35 Jahre unbehelligt und starb im Alter von 93 Jahren am 31. Juli 2004 in Karlsruhe.
Literatur/Medien
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003; Stadlbauer, Peter: Eichmanns Chef – Erich Ehrlinger. Exzellente SS-Karriere und unterbliebene strafrechtliche Sühne. Eine Fallstudie unter http://www.doew.at; Wildt, Michael: Erich Ehrlinger - ein Vertreter "kämpfender Verwaltung", in: Mallmann, Klaus-Michael / Paul, Gerhard (Hg.), Karrieren der Gewalt. Nationalsozialistische Täterbiographien, Darmstadt 2004, S. 76-85; Ders.: Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003, S. 92ff., 167ff., 591ff. 820ff. (Zitat S. 821f.); Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.12.1961: Justiz und NS-Verbrechen, Bd. 18, S. 66ff.
https://en.wikipedia.org/wiki/Erich_Ehrlinger
http://timms.uni-tuebingen.de/Player/PlayerFlow/UT_20041202_001_rv-unituens_0001 (Vorlesung von Prof. Michael Wildt über die Tübinger Exekutoren der Endlösung (Ehrlinger u.a.) Videoaufzeichnung
Foto: Bundesarchiv, BDC, RuSHA-Akte Erich Ehrlinger