Die deutsche Besatzungsmacht bezeichnete nach dem Kriegsaustritt Italiens zunächst die italienischen Streitkräfte, danach alle Widerstandgruppen als „Banden“. Die Sprachregelung aus dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion („Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung“) wurde nicht nur auf die Kämpfe gegen den italienischen Widerstand und deren zunehmende Brutalität übertragen, sondern mit der Terrorpraxis noch verschärft: die erlaubte „Behandlung“ der Bevölkerung, der „Bandenhelfer“ und der „Banditen“ schloss „Kollektivmaßnahmen gegen die Einwohnerschaft ganzer Dörfer“ und das „Abbrennen der Ortschaften“ (Merkblatt „Bandenbekämpfung“, in Kraft ab 01. April 1944) ein. Die Brutalisierung der Vorgehensweise von Wehrmacht und SS während der Besatzungszeit von 1943 bis 1945 auch und gerade gegenüber der Zivilbevölkerung waren direktes Ergebnis der von Hitler selbst, vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) und von den verantwortlichen Generälen herausgegebenen Befehle (Verbrecherische Befehle).
Karte eines "Bandengebiets" in der Toskana (Sala della Memoria Civitella Val di Chiana)
Literatur / Medien:
Schreiber, Gerhard: Deutsche Kriegsverbrechen. Täter, Opfer, Strafverfolgung. München 1996; Ders: Deutsche Kriegsverbrechen gegenüber Italienern. In: Lutz Klinckhammer u.a. (Hg.)., Die Achse im Krieg. Paderborn 2010, S. 222 ff., Andrae, Friedrich: Auch gegen Frauen und Kinder. Der Krieg der deutschen Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in Italien 1943-1945, München- Zürich 1995, S. 143 ff.; Carlo Gentile: Wehrmacht und Waffen-SS im Partisanenkrieg: Italien 1943-1945. Bd 65 Krieg in der Geschichte, hrsg. von Stig Förster, Bernhard R. Kroener u.a., Paderborn 2012 (als Pdf-Datei unter: www.academia.edu/1755371/Wehrmacht_und_Waffen-SS_im_Partisanenkrieg_Italien_1943-1945_Krieg_in_der_Geschichte_vol._65_Paderborn_Schoningh_201)