Zu den in Italien von der faschistischen Regierung verordneten Terrorinstrumenten gehörte die 1926 wieder in das Strafgesetzbuch eingefügte polizeiliche Verbannung (confino di polizia). Vor allem antifaschistische Oppositionelle wurden für die Zeit von zwei bis fünf Jahren in abgelegene Dörfer oder auf Inseln verbannt, durften zwar ihre Familien mitnehmen, standen jedoch unter ständiger Polizeiaufsicht und lebten – wenn auch oftmals in großen Gruppen in den Verbannungsorten – von der Außenwelt isoliert. (Beispiele: Leone Ginzburg, Sandro Pertini, Carlo und Nello Roselli).
Literatur /Medien:
Albath, Maike: Der Geiste von Turin, Berlin 2010, S. 62 f.; Bade, Sabine und Mikuteit, Wolfram: Partisanenpfade im Piemont. Konstanz 2018, S. 27; Amadeo Osti Guerrazzi / Constantin di Sante: Die Geschichte der Konzentrationslager im faschistischen Italien, in: Reichard, Sven / Nolzen, Armin (Hg): Faschismus in Italien und Deutschland. Studien zum Transfer und Vergleich, Göttingen 2005 (Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus Bd. 21), S. 179