Beim Rückzug der deutschen Truppen und Besatzungsverwaltung aus Litauen im Sommer 1944 (Befreiung) befolgten die Deutschen weitgehend Richtlinien, die der sog. Wirtschaftsstab Ost, das von der NS-Führung eingesetzte Gremium zur Koordinierung der wirtschaftlichen Ausbeutung in den Besatzungsgebieten, angeordnet hatte: alles für die Deutschen Nützliche war mitzunehmen, und alles der Roten Armee Nützliche war zu zerstören. Dies bedeutete: Abtransport von Rohstoffen, Betriebsteilen, Vorräten und Fertigprodukten, Demontage ganzer Betriebe, „Mitnahme“ der arbeitsfähigen Bevölkerung zwecks Zwangsarbeit, schließlich Zerstörung der Infrastruktur und ganzer Ortschaften – es sollte „verbrannte Erde“ hinterlassen werden. Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 1945/46 wurden u.a. „unverhältnismäßige Zerstörung“ und die Deportation der Zivilbevölkerung als Kriegsverbrechen gewertet (Gerichtsprozesse).

Literatur / Medien
Dieckmann 2011, Bd. 2, S. 1381f., S. 1497
https://de.wikipedia.org/wiki/ARLZ