Das faschistische Italien war Besatzungsmacht in Äthiopien (1935–1941), in Griechenland und in Teilgebieten Jugoslawiens (Slowenien, Mazedonien, Kosovo und Teilen Kroatiens).
Griechenland
Von April 1941 bis September 1943 war Italien Besatzungsmacht in Griechenland. Seine Truppen waren zwar mit dem ersten Versuch eines Einmarschs in Griechenland im Oktober 1940 am griechischen Widerstand gescheitert, aber der Einmarsch Deutschlands in Jugoslawien und Griechenland im April 1941 – eine Reaktion auf Italiens Niederlage und auf nachfolgende britische Truppenlandungen auf Kreta und bei Athen – machte Italien, das als „Achsen-Macht“ im Juni 1940 dem von Deutschland begonnenen Krieg beigetreten war, neben Deutschland zur Besatzungsmacht auf dem Balkan. (Zur grausamen Praxis der italienischen Besatzungsmacht, die sich gegen die Partisanen der jugoslawischen Befreiungsbewegung auch mit faschistischen Milizen verbündete, Massendeportationen und blutige Vergeltungsmaßnahmen verübte: Mantelli, S. 146 ff.; Schieder, S. 88 ff.)
Der größte Teil Griechenlands (abgesehen von strategisch wichtigen Städten und Inseln) unterstand der italienischen Militärverwaltung. Mit dem Kriegsaustritt Italiens am 8. September 1943 wurden die italienischen Truppen von bisherigen Verbündeten zu den erklärten Feinden der deutschen Wehrmacht (Militärinternierte). Soweit sich die italienischen Truppen nicht ergaben, wurden sie von den Deutschen gnadenlos behandelt – als Zwangsarbeiter deportiert oder in Massenmorden, die von der Wehrmacht insbesondere auf den Inseln Kephalonia und Korfu begangen wurden, unter Missachtung jeden Völkerrechts abgeschlachtet.
Ex-Jugoslawien
Nachdem Zusammenbruch Jugoslawiens, der dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht im April 1941 folgte, annektierte Italien das westliche Slowenien und Dalmatien. Die italienische Besatzungszone zogs ich von Fiume (Rijeka) bis Albanien und zu den Ionischen Inseln. „Neben Massendeportationen von Zivilisten in Konzentrationslagern in Italien und auf die Dalmatinischen Inseln, wie z.B. Rab ( ein Schicksal, das 20% der 350.000 ‚annektierten‘ Slowenen traf) gehörten auch Vergeltungsmaßnahmen gegen Dörfer, Geiselerschießungen und Massenmassaker zur Praxis des italienischen königlichen Heeres“. (Mantelli, S. 148) Bei der Bekämpfung der Partisanen, dem Hauptproblem der italienischen Besatzer, forderte deren Befehlshaber General Rebotti die Soldaten auf, „keine Skrupel zu haben“. (Mantelli a.a.O.) Die italienische Besatzung endete mit der Entwaffnung der italienischen Armee durch die deutsche Wehrmacht nach dem Kriegaustritt Italiens (8. September 1943). Die für Kriegs- und Besatzungsverbrechen verantwortlichen Offiziere sind nie vor Gericht gestellt worden. Die einschlägigen Dokumente wurden zwar von der UN-Kommission für Kriegsverbrechen gesammelt, liegen aber bis heute ungenutzt im UN-Archiv.
Frankreich
(s. auch Italienische Besatzung). Im französisch-italienischen Waffenstillstand vom 24. Juni 1940 hatte Italien nur die Kontrolle über die Grenzstadt Menton und einige kleine Orte erhalten. Der Südosten Frankreichs (ungefähr vom Westende des Genfer Sees entlang der Rhone bis westlich von Toulon einschließlich Korsika) war von November 1942 bis September 1943 italienisches Besatzungsgebiet. Mit der Besetzung der zunächst entmilitarisierten Gebiete Frankreichs nach der Landung der Alliierten in Nordafrika am 7./ 8. November 1942 kamen die Provence und Korsika unter italienische Kontrolle. Die französische Résistance wandte sich deshalb generell gegen die Besatzer, die – abgesehen von dem Schutz, den sie den Juden in ihrem Besatzungsgebiet gewährten – gegenüber der Zivilbevölkerung, und ganz besonders gegenüber den antifaschistischen Flüchtlingen massive Repression ausüben. Dabei spielten die OVRA, der faschistische Geheimdienst (Italienischer Faschismus), und die Militärgerichtsbarkeit eine grausame Rolle. Erst nach dem Kriegsaustritt Italiens und der starken Entwicklung des italienischen und französischen Widerstandes kam es im Mai 1944 zu einer Wende. Ein von Duccio Galimberti für die Seite der piemontesischen Partisanen und Lecuyer für die Resistance ausgehandeltes Abkommen (s. auch Barcelonnette), das wenig später auf nationaler Ebene der Widerstandsorganisationen bekräftigt wurde, vereinbarte die Zusammenarbeit und den gemeinsamen Kampf.
Literatur:
Fransesky, Tanja von, Rudorff, Andrea u.a.: Kärnten - Slowenien - Triest, Bremen 2010, S. 101 ff.Mantelli, Brunello: Kurze Geschichte des italienischen Faschismus, 4. Aufl. Berlin 2008 ((Italien als Besatzungsmacht in Frankreich und auf den Balkan, S. 146ff.); Schreiber, Gerhard: Die italienischen Militärinternierten im deutschen Machtbereich. 1943–1945. 1990, S. 147 ff.; Schieder, Wolfgang: Der italienische Faschismus, Münche 2010; Dictionnaire historique de la Résistance, Paris 2005, S. 627, 788 f., 857V de.wikipedia.org/wiki/Italienische_Kriegsverbrechen_in_Jugoslawien
commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33209812 (Karte)