Rechtsanwalt, war von 1940 bis 1944 als Leiter der Politischen Abteilung der deutschen Botschaft in Paris einer der engsten Berater von Otto Abetz. Er war u.a. mit den Geiselerschießungen und der Judendeportation befasst.
Nach dem Krieg blieb er von der deutschen Justiz unbehelligt, machte Karriere in der (damals) rechtslastigen NRW-FDP, trommelte mit Werner Best für eine Generalamnestie deutscher NS- und Kriegsverbrecher. Die Gerichte folgten weitgehend seiner restriktiven Auslegung des deutsch-französischen Überleitungsvertrages: Die Ahndung von in Frankreich begangenen Verbrechen wurde fast unmöglich. Als Berichterstatter des außenpolitischen Bundestagsausschusses blockierte er Jahre lang das unter Willy Brandt abgeschlossene Zusatzabkommen (vgl. Strafverfolgung deutscher Täter). Nur ein größeres Verfahren – der Prozess gegen Kurt Lischka u.a. – kam zustande, und das vor allem auf Druck frz. Verfolgter und des Ehepaars Klarsfeld.
Literatur/Medien
Brunner, Bernhard: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main, 2007.
Conze, Eckart / Frei, Norbert / Hayes, Peter / Zimmermann, Moshe: Das Amt und die Vergangenheit. Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. München, 2010.
de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberleitungsvertrag