Er wurde 1940 zum RSHA dienstverpflichtet und nach Paris in das Judenreferat des BdS (Herbert Hagen) versetzt. Seine Aufgabe als „Transportsachbearbeiter“ war u.a. das Zusammenstellen der Deportationszüge, insbesondere aus dem Lager Drancy.
Nach dem Krieg wurde er Rechtsanwalt und Bürgermeister der nordbayerischen Gemeinde Bürgstadt. 1980 verurteilte ihn das Landgericht Köln im Lischka-Prozess wegen Beihilfe zum Mord zu sechs Jahren Haft. Seine Einlassung, er habe nur an der „Verschickung zum Arbeitseinsatz“ bzw. „Familienzusammenführung“ teilgenommen, widerlegte das Gericht anhand zahlreicher Dokumente. Heinrichsohn wurde im Juli 1982 entlassen.

Literatur/Medien
Klarsfeld, Serge: Vichy–Auschwitz. Die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Behörden bei der „Endlösung der Judenfrage“ in Frankreich, Nördlingen 1989, S., 142f.,175f.
Brunner, Bernhard: Der Frankreich-Komplex. Die nationalsozialistischen Verbrechen in Frankreich und die Justiz in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main 2007, S. 63f., 326ff., 346f., 340ff.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Ernst_Heinrichsohn
www.spiegel.de/spiegel/print/d-40351625.html