August Hering, am 15. Oktober 1910 im ehemals ostpreußischen Kibarten (heute: Kybartai / Litauen) geboren und am 17. November 1992 in Achim bei Bremen gestorben, war von Beruf Schlosser. Nach der Besetzung Litauens durch die Sowjetunion schloss sich Hering mit seiner Familie der Umsiedlungsaktion von Litauendeutschen an und kam in ein Auffanglager bei Danzig. Von dort wurde er zum SS-Einsatzkommando 3 nach Kaunas beordert, Ende August oder Anfang September 1941 erhielt er seine Zuteilung zur Außenstelle Vilnius (Urteil, S. 4–5). Dort arbeitete er als Dolmetscher, war jedoch neben Martin Weiß vor allem als Verbindungsmann der SS zum Sonderkommando Vilnius (Ypatingas Burys) eingesetzt. In dieser Eigenschaft war er von Anfang September 1941 bis Ende Mai 1942 an vielen Aktionen gegen die jüdische Bevölkerung in der Stadt Vilnius, im Ghetto, im Lukiškės-Gefängnis und an der Massenmordstätte Paneriai (Ponary) aktiv beteiligt. Wie Weiß, wenn auch nicht in dem gleichen Ausmaß, misshandelte auch Hering wiederholt mit Stock oder Peitsche die Ghettos-Bewohner; er allein holte die im Ghetto Krankenhaus verwahrten psychisch Kranken aus dem Krankenhaus, verlud sie auf einen LKW und brachte sie nach Paneriai zum Erschießen (Urteil, S. 18).
„Sie [Hering und Weiß] galten dementsprechend bei der jüdischen Bevölkerung nicht nur als die eigentlichen ‚Herren oder Chefs des Ghettos‘, sondern auch als die ‚Herren über Leben und Tod‘ der zu ihrem Tätigkeitsbereich gehörenden Juden“ (Urteil, S. 9). Auf seine eigene Veranlassung hin ließ sich Hering Ende Mai zur Wehrmacht einberufen.
Das Landgericht Würzburg verurteilte Hering am 03. Februar 1950 wegen Beihilfe zur Ermordung von mindestens 4.000 Juden und wegen der nachgewiesenen gesonderten Ermordung einer jüdischen Frau zu lebenslanger Haft. 1959 wurde Herings Strafe auf 15 Jahre Haft reduziert, kurz danach ganz ausgesetzt.
Literatur/Medien
Dieckmann 2011, Bd. 1, S. 355 FN 270; Bd. 2, S. 991ff.; Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003, S. 246; Urteil des Landgerichts Würzburg vom 03.02.1950, in: Justiz und NS-Verbrechen, Band 6, Verfahren Nr. 192, S. 71–91
Das Urteil kann auch nachgelesen werden bei Yad Vashem, Benjamin Sagalowitz Archive, File Number 134
http://207.232.26.150/documentation4/1/3689728_03004589/0001/00010.jpg (Urteil, S. 9)
http://207.232.26.150/documentation4/1/3689728_03004589/0001/00019.jpg (Urteil, S. 18)
Foto: Ghetto Fighters House Archives, Catalog Nr. 25987, Registry Nr. 11695p