Heinz Barth wurde nach einer kaufmännischen Ausbildung 1940 zur Reservepolizei eingezogen. Im Juni 1942 war er an der Erschießung von 92 Einwohnern u.a. des Ortes Lezaky/Tschechoslowakei beteiligt (Terrormaßnahmen nach dem Attentat auf den SS-Führer Reinhard Heydrich). 
1944 kam er mit der SS-Division „Das Reich“ nach Südfrankreich. Am 10. Juni 1944 nahm er als Obersturmführer an dem Massaker von Oradour-sur-Glane teil, bei dem 624 Männer, Frauen und Kinder ermordet wurden.
Barth wurde deswegen 1953 vom Militärgericht in Bordeaux in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Er war der einzige SS-Angehörige, der wegen des Massakers vor einem deutschen Gericht stand – seine Vorgesetzten Lammerding, Stadler, Kahn wurden nie von der deutschen Justiz behelligt. Das Stadtgericht Berlin/DDR verurteilte Barth 1983 wegen Mordes, Kriegs- und Menschheitsverbrechen zu lebenslänglicher Haft. 1997 wurde er aus gesundheitlichen Gründen entlassen.

Literatur/Medien
Hervé, Florence/Graf, Martin: Oradour. Geschichte eines Massakers / Histoire d'un massacre, Köln 2014
Urteil des Stadtgerichts Berlin vom 7. Juni 1983, abgedruckt in: DDR-Justiz und NS-Verbrechen, Amsterdam/München 2002, Band I, S. 277ff.
Przybylski, Peter/Busse, Horst: Mörder von Oradour, Berlin/DDR 1984
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinz_Barth
http://de.wikipedia.org/wiki/Le%C5%BE%C3%A1ky
http://de.wikipedia.org/wiki/Massaker_von_Oradour