Hermann Krumey, geboren 1905 in Mährisch-Schönberg, trat 1935 der SDP, einer sudetendeutschen Tarnorganisation der NSDAP. 1938 wurde er - nach dem Münchener Abkommen – in die NSDAP und die SS übernommen. Ab November 1939 war er im deutsch besetzten Polen mit der „Umsiedlung“, d.h. Vertreibung von Polen und Juden aus dem annektierten Warthegau in das Generalgouvernement befasst. Ab 1940 war er als Leiter der „Umwandererzentralstelle“ Posen/Litzmannstadt aktiv an der Germanisierung und Kolonisierung von Teilen Polens beteiligt. Bei der „Aktion Zamość“ 1942/43 wurden etwa 110000 polnische Bauern und ihre Familien aus ihren Dörfern vertrieben, um Platz für (volks-) deutsche Siedler zu machen. Er leitete mindestens einen Deportationstransport von Zamość in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau; darunter waren auch Kinder unter 14 Jahren, die nach ihrer Ankunft durch eine Phenol-Spritze ins Herz ermordet wurden.
Nach den Massakern an der Bevölkerung der tschechischen Dörfer Lidice und Ležáky (CSR) – nach dem Anschlag auf SD Chef Reinhard Heydrich – wurden fast 100 Kinder elternlos. Sie wurden im Juni 1942 im Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt in Lodz inhaftiert. 88 „nichteindeutschungsfähige“ Kinder wurden nach einer „Rückfrage“ Krumey's bei Adolf Eichmann in das deutsche Vernichtungslager Kulmhof/Chelmno nad Nerem deportiert und dort wahrscheinlich vergast.
Krumey wechselte im März 1944 als Stellvertreter zum „Sondereinsatzkommando Eichmann“ in Budapest, das die Deportation und Ermordung der ungarischen Juden vorbereitete und durchführte. Zwischen April und Juli 1944 wurden über 437.000 jüdische Männer, Frauen und Kinder nach Auschwitz-Birkenau deportiert und fast alle ermordet, viele wurden zur Zwangsarbeit in deutsche Rüstungsbetriebe verschleppt. Ende Juli 1944 wechselte er nach Wien.

Nach 1945
1948 wurde Krumey von der Spruchkammer als 'Mitläufer' entnazifiziert, ab 1956 war er als Drogist im hessischen Korbach tätig. 1960 wurde Krumey nach Aussagen von Adolf Eichmann in dessen Prozess festgenommen und im Februar 1965 vom Schwurgericht Frankfurt als Mordgehilfe zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt, die mit der Untersuchungshaft verrechnet wurden, sodass er frei kam. Das milde Urteil stieß auf breite Ablehnung und Empörung. Der BGH hob das Urteil auf, im August 1969 verurteilte das Landgericht Frankfurt/M. Krumey als Mittäter zu lebenslanger Haft (das war damals ungewöhnlich, meistens wurden sie als Gehilfen angesehen; der BGH bestätigte dieses Urteil 1973). Er wurde Ende 1981 aus der Haft entlassen, kurz darauf starb er in Erftstadt bei Köln.

Literatur/Medien
Gutman, Israel u.a. (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust, Berlin 1993, S. 831
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003, S. 239f.
Landgericht Frankfurt/M, Urteile vom 3.2.1965 und 29.8.1969, Ks 1/63, in: Justiz und NS- Verbrechen (Hg. Rüter/Mildt), Amsterdam/München 2005, Band 33, S. 65ff. bzw. S. 5ff.
https://www.zeit.de/1964/28/merkwuerdiges-im-frankfurter-ss-prozess
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46169395.html
http://www.tenhumbergreinhard.de/1933-1945-taeter-und-mitlaeufer/1933-1945-biografien-k/krumey-hermann.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Hermann_Krumey