Die „Intelligenzaktion“ war ein Programm zur Auslöschung der polnischen Führungsschichten und zur Zerschlagung jedes Widerstands gegen die Germanisierung der annektierten „Eingegliederten Gebiete“ von Anfang an. Zu diesem Zweck wurde im Frühjahr 1939 im Reichssicherheitshauptamt ein „Sonderfahndungsbuch Polen“ erstellt. Die Liste umfasste etwa 61.000 Namen von Polen, die einer „deutschfeindlichen Haltung“ verdächtig waren oder die der Elite im weitesten Sinne zugerechnet wurden. Die Informationen lieferten erheblichem Umfang ortsansässige Deutsche (vgl. näher Sonderfahndungsbuch Polen). Schon bis Ende 1939 wurden tausende polnische oder kaschubische Menschen in Wald von Piaschnitz/Piasnica (Danzig-Westpreußen) von Männern eines SS-Sturmbanns des Selbstschutzes ermordet.

Am Tag der deutschen Besetzung von Poznan/Posen, dem 11. September 1939, machte sich von Frankfurt/Oder ein Vorkommando der Gestapo auf den Weg, um die Verfolgung der polnischen Führungsschichten vorzubereiten. Erste Massenerschießungen gab es schon Mitte September (so in der Nähe von Sroda (30 km südöstlich von Poznan/Posen, worauf die dortige Gedenktafel aufmerksam macht). Die systematische Vernichtung begann Mitte Oktober. Mehrere „Einsatzgruppen“, etwa 15-köpfige Kommandos deutscher Polizisten, erschossen in den neun Tagen zwischen dem 16. und dem 24. Oktober 1939 in etwa 20 Orten der Region Großpolen mehrere hundert Polen, in der Regel auf den Marktplätzen der Kleinstädte, um eine einschüchternde Wirkung auf die Zivilbevölkerung zu erzielen. Nach Schätzungen wurden bis Ende Oktober 1939 etwa 30000 umgebracht. Mitte 1940 wurden die Aktionen wieder aufgenommen („AB-Aktion“) und viele tausende ermordet oder in die Konzentrationslager deportiert, z.B. ins KZ Auschwitz. Insgesamt fielen der „Intelligenzaktion“ rund 60.000 Polen und Polinnen zum Opfer.

Der Ablauf war weitgehend standardisiert. Deutsche Polizei oder Angehörige des (Volksdeutschen) „Selbstschutzes“ nahmen die Todeskandidaten am Vorabend - manchmal auch länger zuvor - der geplanten Exekution fest und sperrten sie in eilig vorbereitete Kellerräume. Am Vormittag vor der Hinrichtung wurden die Polen vor Standgerichte gestellt und meist erfundener Delikte gegen die deutschen Soldaten oder deutsche Mitbürger angeklagt. Todesurteile waren die Regel und wurden nach etwa halbstündigem Verfahren verhängt. Freisprüche kamen nur in Ausnahmefällen vor; belegt ist der Fall eines Polen, der zufällig einem Richter gegenüberstand, der mit ihm im Ersten Weltkrieg in derselben Einheit des deutschen Militärs gedient hatte. Sehr bald wurde von Standgerichtverfahren abgesehen.

Unterdessen waren von ausgehobenen polnischen Zwangsarbeitern die Hinrichtungsorte vorbereitet worden: Aus Brettern oder Eisenbahnschwellen wurden Kugelfänge gebaut, die Verurteilten in Gruppen zu je 10-15 Personen herangeführt und erschossen. Anschließend wurden die Toten in Massengräbern verscharrt.

Literatur/Medien
Benz u.a., Enzyklopädie NS, S. 576f.
Kochanowski, Jerzy/Kosmala, Beate (Hg.): Deutschland, Polen und der Zweite Weltkrieg. Geschichte und Erinnerung, Potsdam/Warschau 2013
http://www.zeit.de/1971/45/unternehmen-tannenberg (Artikel von Joseph Wulf)
https://en.wikipedia.org/wiki/Intelligenzaktion_Pommern