Kollaboration bezeichnet die Zusammenarbeit mit der Besatzungsmacht. Pétain benutzte den Ausdruck erstmals am 30.10.1940 nach seiner Unterredung mit Hitler in Montoire. Kollaboration gab es auf staatlicher, ökonomischer, literarischer und privater Ebene. Während und nach der Befreiung wurden Kollaborateure sanktioniert, einige erschossen.

Interessen
Für Vichy schien die Kollaboration die logische Folge der Akzeptanz der Niederlage, die als ein Symptom einer kranken Gesellschaft gesehen wurde und die Politik der Ausgrenzung gegen die „Schuldigen“ (insbes. Kommunisten, Juden, Freimaurer) zur Folge hatte. Die Kollaboration, so die Propaganda, sollte eine Politik auf Augenhöhe mit der Siegermacht ermöglichen.
Für Hitler-Deutschland hatte die Kollaboration zunächst den Vorteil, mit kleinstmöglichen Aufwand den größtmöglichen Nutzen zu erzielen: Neutralisierung der französischen Streitkräfte, Ordnung und Sicherheit, Verfolgung des Widerstands, wirtschaftliche Ausbeutung, Aushebung von Arbeitskräften, Beteiligung an der „Endlösung der Judenfrage“.

Staatskollaboration
Die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich wurde durch das Polizeiabkommen zwischen Oberg (SS) und Bousquet (Vichy-Polizeichef) vom Sommer 1942 detailliert geregelt. Sie erstreckte sich auch auf die Mitwirkung der Vichy-Behörden bei der Judenverfolgung und der STO-Zwangsarbeit. Die franz. Milice fungierte als Hilfstruppe für die Deutschen, z.B. bei der Widerstands- und Partisanenbekämpfung (vgl. z.B. Les Glières, Mont-Mouchet).

Ökonomische Kollaboration
Die Einbeziehung der französischen Wirtschaft in die deutsche Kriegswirtschaft ging sehr weit. Entsprechend breit und tief war die wirtschaftliche Kollaboration – über die freilich wenig publiziert worden ist. Viele Aufträge resultierten aus Anordnungen der Besatzungsmacht. Es gab jedoch auch Unternehmen und Institutionen, die sich aus eigenem Antrieb für (Rüstungs-)Geschäfte mit der Besatzungsmacht stark machten bzw. diese finanzierten. Nach der Befreiung wurden einige Großunternehmen „wegen Zusammenarbeit mit dem Feind“ verstaatlicht oder mussten Gewinne zurückzahlen. Beispiele: Renault (Automobile), Berliet (Lastwagen), Gnome et Rhône (Flugzeugmotoren), Bau- und Zementfirmen (Atlantikwall), Bank Worms (Finanzierung).

Literarische Kollaboration
Presse und Literatur wurden gelenkt. Es gab Schriftsteller und Journalisten, die sich offen für die Kollaboration einsetzten und Andersdenkende anschwärzten: z.B. Brasillach, Drieu de la Rochelle.

Private/alltägliche Kollaboration
Sie bezog sich auf Denunziation (5 Mio Briefe) und Spitzeldienste sowie auf Liebesverhältnisse mit Angehörigen der Besatzungsmacht.

Befreiung
Schon während der Befreiungskämpfe wurden Exponenten der Kollaboration, enttarnte Spitzel oder Milizangehörige angegriffen, einige getötet. Bei der „legalen Säuberung“ (Épuration) wurden in 350.000 Verfahren (= 1 % der Bevölkerung) 97.000 Personen verurteilt und 797 hingerichtet. Drei Amnestien von 1947, 1951 und 1953 verfolgten das Ziel einer baldigen Befriedung des Landes.

Literatur/Medien
Burrin, Philippe: La France à l'heure allemande, Paris 1995.
Kasten, Bernd: „Gute Franzosen“. Die französische Polizei und die deutsche Besatzungsmacht im besetzten Frankreich 1940–1944, Sigmaringen 1993.
Dictionnaire historique de la Résistance, Paris 2006, S. 840ff.
http://fr.wikipedia.org/wiki/Collaboration_en_France