SS-Standartenführer Walter Stahlecker, Leiter der Einsatzgruppe A, übertrug dem Sicherheitsdienst und der Gestapo Tilsit unmittelbar nach dem deutschen Einmarsch die Zuständigkeit für die „Säuberung“ eines 25 km breiten Grenzstreifens von Juden und Kommunisten in diesem Gebiet (Klaipeda- / Memelgebiet). Die SS-Sturmbannführer Hans Joachim Böhme und Werner Hersmann zählten zu den Verantwortlichen zahlloser Massenmorde, für die sie u.a. im Ulmer Einsatzgruppenprozess 1958 zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. (Gerichtsprozesse / Ulmer Einsatzgruppenprozess)

Literatur
s. Sachstichwort „Gerichtsprozesse / Ulmer Einsatzgruppenprozess)