Bruno Bräuer, geboren am 4. Februar 1893 in Willmannsdorf, wurde nach seiner Teilnahme am Ersten Weltkrieg als Leutnant in die Reichswehr übernommen und wechselte 1920 zur Schutzpolizei. 1936 wurde Bräuer in die Fallschirmtruppe der Luftwaffe aufgenommen, 1939 wurde er Oberst und stellvertretender Kommandeur der 7. Flieger-Division. Bräuer nahm am Überfall auf Polen und der Besetzung der Niederlande teil. Als Kommandeur der Kampfgruppe Ost beteiligte er sich an der Luftlandeschlacht um Kreta; sein Fallschimjägerregiment 1 war mit der Einnahme von Iraklio betraut, das am 29. Mai 1941, neun Tage nach Beginn der Kämpfe, erobert wurde. Nach einiger Zeit in der sogenannten Führerreserve wurde Generalleutnant Bräuer als Nachfolger von General Andrae am 1. September 1942 „Festungskommandant Kreta“. Während seiner Amtszeit auf Kreta belegte er die Zivilbevölkerung des deutschbesetzten Teils der Insel im März 1943 mit einer nie zurückgezahlten Zwangsumlage von 1,5 Milliarden Drachmen zur Bezahlung von Wehrmachtsarbeitern. Auf seinen Befehl ging u.a. eines der schlimmsten Massaker zurück, das von der deutschen Wehrmacht auf Kreta verübt wurde: Die Ermordung von über 400 Männern, Frauen und Kindern im Raum Viannos im September 1943 durch die 22. Infanteriedivision unter Bräuers späterem Nachfolger General Friedrich Wilhelm Müller. Bräuer gilt darüber hinaus als williger Vollstrecker der Deportation der Juden von Kreta (siehe auch: Chania und Judenverfolgung in Griechenland).
Nach seiner Abberufung vom Posten des „Festungskommandanten Kreta“ am 30. Juni 1944 und Beförderung zum General wurde er - abgesehen von einem kurzen Kommando der 9. Fallschirm-Jäger-Division - erneut in die Führerreserve versetzt.
Am Ende des Krieges geriet Bräuer in britische Gefangenschaft und wurde an Griechenland ausgeliefert. Als verantwortlich am Tod von insgesamt 9.000 getöteten Zivilisten auf Kreta (Rondholz, S. 84) und der totalen Zerstörung von ca. 40 Ortschaften hatten sich Bräuer und die während der Besatzungszeit ebenfalls als „Festungskommandanten“ tätigen Generäle Andrae und Müller als Kriegsverbrecher vor einem Athener Sondergericht zu verantworten. General Andrae wurde zu viermal lebenslänglich und zehn Jahren Zusatzstrafe verurteilt, er wurde 1952 begnadigt. Bräuer wurde, wie auch Müller, am 9. Dezember 1946 zum Tode verurteilt. Im Gegensatz zu Müller jedoch, bei dem das Votum einstimmig ausfiel, urteilte das Gericht mit 3 zu 2 Stimmen und ermöglichte so ein Gnadengesuch Bräuers. Dieses wurde jedoch vom griechischen König abgelehnt.
Müller und Bräuer wurden am 20. Mai 1947, dem sechsten Jahrestag des Beginns der Invasion auf Kreta, in Chaidari bei Athen hingerichtet.
Literatur / Medien:
Rondholz, Eberhard: Die Schlacht auf Kreta und der Widerstandskampf unter der deutschen Besatzung von 1941 bis 1945, In: Raeck, Karina: Andartis - ein Monument für den Frieden, Berlin 1995, S. 77-93; Xylander, Marlen von: Die deutsche Besatzungsherrschaft auf Kreta 1941-1945, Freiburg 1989;