Alexander Andrae, geboren am 27. April 1888 in Köslin/ Westpommern, begann seine Militärkarriere noch im Kaiserreich und wechselte 1920 als Offizier in den Polizeidienst. 1935 trat er zunächst zum Heer, ein Jahr später zur Luftwaffe der Wehrmacht über. Er nahm am Überfall auf Polen teil und wurde während des Balkanfeldzuges zum Kommandierenden General und Befehlshaber des Luftgaus Balkan ernannt. In dieser Funktion war Andrae auch Befehlshaber des Luftwaffenstabes bei der Luftlandeschlacht um Kreta (Operation Merkur). Nach der Besetzung der Insel Kreta wurde Andrae am 9. Juni 1941 als Nachfolger von Kurt Student als kommandierender General auf Kreta eingesetzt, nach Einführung dieses Begriffs Ende August 1941 Kommandant der „Festung Kreta“.
Nachdem der deutsche Angriff auf Kreta nur unter sehr großen Verlusten ,,erfolgreich“ abgeschlossen werden konnte - und Student deswegen bereits Ende Mai 1941 brutale „Vergeltungsmaßnahmen“ u.a. in Alikianos und Sternes hatte durchführen lassen - befahl Andrae zwei Sonderunternehmen zur Jagd auf gesuchte ,,Freischärler“, bei denen willkürlich Dörfer zerstört und Hunderte von unbeteiligten Zivilisten ermordet wurden (Näheres siehe dazu bei Alikianos).
Unter Andraes Oberkommando wurden weitere Verbrechen verübt, u.a. ließ er nach dem Prinzip der kollektiven Verantwortung im Juni 1942 in Iraklio 62 Geiseln - darunter bekannte und geachtete Persönlichkeiten wie den ehemaligen Bürgermeister Minas Georgiadis - erschießen.
Nach seiner Ablösung Ende August 1942 - ihm folgte als „Festungskommandant“ General Bruno Bräuer - wurde er Ende Mai aus der Wehrmacht verabschiedet. Kurz vor Kriegsende wurde er reaktiviert und geriet am 8. Mai 1945 in britische Kriegsgefangenschaft, aus der er nach Griechenland ausgeliefert wurde.

Als verantwortlich am Tod von insgesamt 9.000 getöteten Zivilisten auf Kreta (Rondholz, S. 84) und der totalen Zerstörung von ca. 40 Ortschaften hatten sich die ehemaligen „Festungskommandanten“ Andrae, Bräuer und Müller vor einem Athener Sondergericht zu verantworten. Anders als Bräuer und Friedrich Wilhelm Müller wurde Andrae wegen der auf Kreta begangenen Kriegsverbrechen nicht zum Tode, sondern am 27. Dezember 1947 zu viermal lebenslänglich Zuchthaus verurteilt. Während seiner Haft im Athener Averoff-Gefängnis betrieb er die Aufhebung seiner Verurteilung, deren Rechtsgültigkeit er bezweifelte; die Einreichung eines Gnadengesuches lehnte er ab und ließ stattdessen über die Medien den Eindruck erwecken, er sei zu Unrecht verurteilt und würde aus Deutschland nicht entsprechend unterstützt (siehe SPIEGEL vom 28. Februar 1951). Dabei setzten sich ab 1950 u.a. Bundeskanzler Adenauer, Bundespräsident Heuss und Bischof Otto Dibelius für die Freilassung des Kriegsverbrechers ein. Die Bundesregierung „erhöhte zudem den Druck auf die griechische Regierung, die existenziell darauf angewiesen war, mit ihrem wichtigsten Ausfuhrprodukt Tabak auf dem Markt des ehemaligen Hauptabnehmers Deutschland wieder Fuß zu fassen“ (Nessou, S. 415). Nachdem Andrae schließlich doch ein Gnadengesuch einreichte, wurde er am 15. Dezember 1951 „auf Drängen der deutschen Botschaft begnadigt“ (Fleischer, S. 237) und seine Haftzeit in die bereits verbüßte umgewandelt. Im Januar 1952 verließ Andrae das Gefängnis.

Wieder zurück in Deutschland, engagierte sich Andrae in verschiedenen rechtsradikalen Parteien, zunächst im Deutschen Block, später als einer der drei Vorsitzenden der Deutschen Reichspartei, die sich als Sammlungsbewegung für ehemalige NSDAP-Mitglieder und Interessenvertretung ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht verstand.
Ein in Deutschland geführtes Ermittlungsverfahren gegen Andrae, u.a. wegen der Erschießung der 62 Geiseln in Iraklio, wurde 1973 eingestellt. Gilbert schreibt dazu: „Die Einstellung der Ermittlungen wurde geradezu abenteuerlich begründet: Wie aus anderen Verfahren, nicht zuletzt aus dem gegen Student, bekannt, habe die Bevölkerung sich mit großer Grausamkeit an den Kämpfen beteiligt, was zu dem bekannten Befehl Students geführt habe. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft sollten die Exekutionen der Abschreckung dienen. Die Partisanentätigkeit habe beim Ende der Kämpfe nicht aufgehört, sie sei nur schwächer geworden und habe sich in die Berge verlagert. Da die Vorwürfe ungenau seien und Andrae nicht ausgesagt habe, lasse sich nicht klären, ob sein Verhalten als völkerrechtlich gerechtfertigte Repressalie zu betrachten sei. Das sei aber auch nicht nötig. Selbst wenn Andraes Verhalten völkerrechtswidrig gewesen sei, seien seine Taten verjährt, denn Mord könne man ihm auf keinen Fall vorwerfen, allenfalls Totschlag“ (Gilbert, S. 362).
Alexander Andrae starb am 3. April 1979 in Wiesbaden.

Literatur / Medien:
Bundesarchiv (Hg.): Europa unterm Hakenkreuz - Die Okkupationspolitik des deutschen Faschismus in Jugoslawien, Griechenland, Albanien, Italien und Ungarn (1941 - 1945), Dokumentenauswahl und Einleitung von Martin Seckendorf unter Mitarbeit von Günter Keber, Jutta Komorowski, Horst Muder, Herbert Stöcking und Karl Übel, Berlin 1992; Fleischer, Hagen: Deutsche „Ordnung“ in Griechenland, in: Droulia u. ders. (Hg.): Von Lidice bis Kalavryta, Berlin 1999, S. 151-223; Gilbert, Harald: Das besetzte Kreta 1941-1945, Ruhpolding 2014; Nessou, Anestis: Griechenland 1941-1944, Deutsche Besatzungspolitik und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung - eine Beurteilung nach dem Völkerrecht, Göttingen 2009; Rondholz, Eberhard: Die Schlacht auf Kreta und der Widerstandskampf unter der deutschen Besatzung von 1941 bis 1945, In: Raeck, Karina: Andartis - ein Monument für den Frieden, Berlin 1995, S. 77-93; www.spiegel.de/spiegel/print/d-29193357.html (SPIEGEL vom 28. Februar 1951); faktencheckhellas.org/wie-beide-seiten-dem-vergessen-dienten-das-beispiel-des-1-kommandanten-der-festung-kreta-general-alexander-andrae; de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Andrae_(General); de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Reichspartei_(1950)