Kurt Eimann, wurde in Görlitz geboren. Weil die Familie das Geld nicht hatte, konnte er keinen Beruf erlernen, er war als Bote und Fabrikarbeiter tätig. Nach dem 1. Weltkrieg beteiligte er sich an einem militärischen Freikorpseinsatz im Baltikum, er war 10 Jahre bei der Reichswehr tätig und wurde 1932 Justizangestellter. Im selben Jahr trat er in die NSDAP, SA und SS ein, beteiligte sich 1934 an der Niederschlagung der Unruhen nach den Morden an Röhm u.a. 1935 von der Justiz beurlaubt, weil er hauptberuflich in der SS tätig sein wollte. Ab Januar 1939 führte er die 36. SS-Standarte in Danzig, ab Sommer zusätzlich eine 500 Mann starke, kasernierte „Polizeiverstärkungs-Einheit“, den sog. „SS-Sturmbann Eimann“.
Nachdem Himmler – auf Anregung des Gauleiters Schwede-Coburg - beschlossen hatte, die pommerschen Heilanstalten zu räumen und für Zwecke der SS oder als Lazarette zu nutzen, übertrug der SS-Abschnittsleiter, George Ebrecht, Eimann die „unangenehme Aufgabe“, „einen Teil der in den Anstalten untergebrachten unheilbar Geisteskranken zu beseitigen.“ Eimann überwand seine anfänglichen Bedenken. Als Erschießungsort wurde das große Waldgebiet von Piasnitz/Piaśnica ausgesucht (etwa 60 km nordwestlich von Danzig/Gdansk).
Angehörige des SS-Sturmbanns Eimann bewachten ab 2. August 1939 das Lager Stutthof bei Danzig. Ab Ende September - im Reich liefen noch die Vorbereitungen für die Euthanasiemorde - erschossen SS-Sturmbann-Männer etwa 2000 Patienten der polnischen Heilanstalt Kocborowo (Konradstein) bei Danzig – dies und weitere Patientenmorde waren nicht Gegenstand des späteren Strafverfahrens gegen Eimann und Ebrecht.
Ende Oktober 1939 trafen auf dem Bahnhof Neustadt (heute: Wehjerowo) die ersten Patienten von insgesamt 1.400 ein. Sie wurden in den Wald gefahren, einzeln erschossen und fielen in eine vorbereite Grube. Eimann erschoss das erste Opfer persönlich, um „seinen Männern ein Vorbild zu sein“, wie er in einem Nachkriegsprozess sagte. Die Gefangenen des Lagers Stutthof, die die Leichen verscharren mussten, wurden ebenfalls erschossen.
Während für seinen Vorgesetzten Ebrecht wegen „Verhandlungsunfähigkeit“ das Verfahren längst beendet war, verurteilte das Landgericht Hannover am 20. Dezember 1968 Eimann wegen der Morde zu vier Jahren Zuchthaus; er musste 2 Jahre davon absitzen. Er starb am 7. August 1980 in Wolfsburg.
Literatur/Medien
Klee, Ernst: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, 3. Auflage, Frankfurt/M. 2003, S. 131
Klee, Ernst: „Euthanasie“ im NS-Staat. Die Vernichtung „lebensunwerten Lebens“, Frankfurt/M. 1985, bes. S. 95ff.
Landgericht Hannover, Urteil vom 20.12.1968 – 2 Ks 2/67, in: Rüter u.a. (Hg.): Justiz und NS-Verbrechen, Bd. XXXI, S. 387
https://www.t4-denkmal.de/Morde-in-Polen
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Eimann