Update Sant'Anna di Stazzema
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat am 5. August 2014 im Klageerzwingungsverfahren der Opfervertreter des Massakers von Sant’Anna di Stazzema den im Oktober 2012 ergangenen Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer Gerhard Sommer (93) aufgehoben. Anders als die Staatsanwaltschaft Stuttgart sieht das OLG Karlsruhe „hinreichenden Tatverdacht“ gegen den Beschuldigten (AZ: 3 Ws 285/13).
70 Jahre nach dem Massaker von Sant‘Anna di Stazzema ist somit im August 2014 zumindest die Frage, ob eines der schwersten Kriegsverbrechen aus der deutschen Besatzungszeit von der deutschen Justiz ungesühnt bleiben wird, wieder offen.