Während des 2. Weltkrieges wurden insgesamt etwa 12 Millionen Zwangsarbeiter/innen (Kriegsgefangene, Zivilarbeiter*innen, KZ-Häftlinge) im Deutschen Reich eingesetzt. Fast jeder Fünfte stammte aus Polen. Schon im Herbst 1939, wenige Wochen nach der Besetzung Polens, wurden Polen und Juden vor allem in den „eingegliederten Gebieten“, aber auch im Generalgouvernement zur Zwangsarbeit herangezogen. Eine zentrale Rolle bei der Anwerbung und Rekrutierung spielten die (deutschen) Arbeitsämter, die ersten nahmen ihre Tätigkeit bereits am 3. Tag des Einmarsches auf.
Als die Werbung für freiwillige Meldungen zur Arbeit im Reich nicht den gewünschten Erfolg brachten, führten die Besatzer seit März 1940 unter Polizeieinsatz Razzien und Menschenjagden durch, um die geforderte Zahl an Arbeitskräften zu rekrutieren. Insgesamt wurden über 2 Millionen polnische Arbeiter/innen zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich deportiert. Dazu kamen 400000 polnische Kriegsgefangene, die zu „Zivilarbeitern“ erklärt worden waren.
Nach Angaben des Wollheim Memorials wurden im „Reichsgau Wartheland“ 1,1 Millionen Polen als Zwangsarbeiter eingesetzt sowie etwa 700.000 polnische Juden und Jüdinnen in Ghettos und Zwangsarbeiterlagern in Polen zur Arbeit für Betriebe oder die Wehrmacht gezwungen. Ihre Zahl ging zurück, als immer mehr Juden im Zuge der „Endlösung der Judenfrage“ in die Vernichtungslager deportiert und dort ermordet wurden.

Die Zwangsarbeiter*innen wurden nach rassistischen Kriterien behandelt. Die im März 1940 von SS-Reichsführer Heinrich Himmler verfügten "Polenerlasse" behandelten die polnischen Zwangsarbeiter/innen schlechter als die aus westeuropäischen Ländern; vor allem setzten sie sie in diskriminierender Weise außerhalb der für Deutsche geltenden Rechtsordnung. Die polnischen Arbeiter*innen wurden durch das "auf der rechten Brustseite jedes Kleidungsstückes" aufzunähende "P"gebrandmarkt. Sie sollten sofort für jedermann als „rechtlich minderwertige Menschen“ erkennbar sein. Unter ihnen standen nur noch die sowjetischen „Ostarbeiter*innen“ und Kriegsgefangenen sowie die jüdischen Zwangsarbeiter*innen.
Die Versorgung der Zwangsarbeiter*innen war unzureichend. Über den geringen „Arbeitslohn“ konnten sie kaum verfügen. Es war ihnen nicht erlaubt, bei Bombenangriffen Schutz in Bunkern zu suchen. Geringste Vergehen wurden oft drakonisch bestraft. Bei lässigem Arbeiten, Aufmüpfigkeit oder "anderen schweren Verstöße gegen die Arbeitsdisziplin" drohte "eine Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager". Von dort wurden sie häufig in die Konzentrationslager überstellt.

Die Massenverschleppung zur Zwangsarbeit wurde von Fritz Sauckel neu organisiert und konzentriert. Hitler hatte ihn 1942 im Zusammenhang mit der Umgestaltung der deutschen Kriegswirtschaft zum „Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz“ ernannt. Auf Sauckels Anweisung wurden die besetzten Gebiete Europas systematisch durchkämmt und Millionen von Menschen ins Reich zur Arbeit verschleppt. Die Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg nannte 1946 die Verschleppung zur Zwangsarbeit ein Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; Sauckel wurde zum Tode verurteilt und hingerichtet, Rüstungsminister Speer erhielt 20 Jahre Haft.

Entschädigung für Zwangsarbeit
Das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) sah keine Entschädigung für Zwangsarbeit vor. Pol*innen waren - wie andere osteuropäische Bürger*innen – von allen Ansprüchen nach dem BEG grds. ausgeschlossen.
484000 überlebende polnische Zwangsarbeiter*innen erhielten Anfang der 2000er Jahre einen geringfügigen Betrag von der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, die von der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft getragen wurde.

Literatur/Medien
Herbert, Ulrich: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländereinsatzes“ in der Kriegswirtschaft im Dritten Reich, Bonn/Berlin 1986
Kochanowski, Jerzy/Kosmala, Beate/Deutsch-Polnisches Jugendwerk (Hg.): Deutschland, Polen und der Zweite Weltkrieg. Geschichte und Erinnerung, 2. Aufl., Potsdam/Warschau 2013, S. 462f.
Linne, Karsten: Struktur und Praxis der deutschen Arbeitsverwaltung im besetzten Polen und Serbien 1939-1944, in: Pohl, Dieter/Sebta, Tanja (Hg.): Zwangsarbeit in Hitlers Europa. Besatzung, Arbeit, Folgen, Berlin 2013, S. 39ff.
Nützenadel, Alexander (Hg.): Das Reichsarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung – Politik – Verbrechen, Göttingen 2017
http://www.bundesarchiv.de/zwangsarbeit/geschichte/auslaendisch/polen/
http://www.zwangsarbeit-archiv.de/zwangsarbeit/index.html
http://www.stiftung-evz.de/stiftung/zahlen-und-fakten.html