Jürgen Stroop wurde am 26. September 1895 als Josef Stroop in Detmold geboren. Er war dort als Katasteramtsgehilfe tätig, bis er als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg (1914-1918) teilnahm, zuletzt als Vizefeldwebel. Danach arbeitete er bis 1933 erneut am Detmolder Katasteramt. 1932 trat Stroop in die NSDAP und SS ein. Nach diversen Stationen in der SS-Verwaltung wurde er 1938 zum SS-Standartenführer und 1939 zum SS-Oberführer und Obersten der Polizei befördert.
1942 war Stroop als SS- und Polizeiführer (SSPF) in Lemberg (Distrikt Ostgalizien im Generalgouvernement) eingesetzt. Vom 19. April bis 16. Mai 1943 war er verantwortlich für die Niederschlagung des Aufstandes im Warschauer Ghetto und die Liquidierung des Ghettos. Unter dem Titel „Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr“ ließ Stroop auf der Grundlage täglicher Rapporte einen Bericht über diese „Großaktion“ in 3 Exemplaren anfertigen, von denen eines für Himmler bestimmt war. Enthalten sind u. a. 53 Fotografien mit zynischen handschriftlichen Bildunterschriften, von denen die Aufnahme des verängstigten Jungen mit erhobenen Händen zu den berühmtesten Bilddokumenten des 20. Jahrhunderts gehört. Bis September 1943 blieb Stroop als SSPF in Warschau.
Nachdem am 7. September 1943 die Behörde des „HSSPF Griechenland“ in Athen installiert wurde, bekleidete Stroop die Position des ersten „Höheren SS- und Polizeiführer“ Griechenlands. Nominell war er dem Militärbefehlshaber unterstellt (Fleischer, S. 372). Nach dem Kriegsaustritt Italiens weitete Stroop zusammen mit der „Judenabteilung“ IV B 4 mit Dieter Wisliceny an der Spitze die Judenverfolgung auf die ehemals italienisch besetzten Gebiete Griechenlands aus (siehe Judenverfolgung in Griechenland). Stroop verkündete am 3. Oktober 1943 die Meldepflicht für alle Juden in diesem Gebiet. Bei Nichtbefolgung galt die Todesstrafe. Dem orthodoxen Erzbischof von Athen, Damaskinos Papandreou, drohte Stroop, ihn wegen seiner Proteste gegen die Verfolgung der griechischen Juden erschießen zu lassen. Damaskinos Antwort ist in den Sockel seiner Statue vor der Mitropolis (Kathedrale) von Athen eingelassen: „Die Mitglieder des griechischen Klerus werden nicht erschossen, sie werden gehängt. Bitte respektieren Sie diese Tradition!“
Kurz darauf wurde Stroop abberufen und ab November 1943 in Wiesbaden als HSSPF „Rhein-Westmark“ eingesetzt.
Die US-Amerikaner nahmen Stroop am 8. Mai 1945 fest. Wegen seiner „Aktivitäten“ in Griechenland wurde er nicht zur Verantwortung gezogen. Im Dachauer Fliegerprozess US vs. Jürgen Stroop et al. stand Stroop vom 10. Januar bis zum 21. März 1947 als Höherer SS- und Polizeiführer (HSSPF) „Rhein-Westmark“ vor Gericht: Wegen seiner Beteiligung an der Ermordung alliierter Flieger wurde er zum Tode verurteilt. Anschließend wurde er an Polen ausgeliefert. Dort wurde Jürgen Stroop als „Henker von Warschau“ am 8. September 1951 ebenfalls zum Tode verurteilt; am 6. März 1952 wurde er gehängt.
Literatur / Medien:
Fleischer, Hagen: Im Kreuzschatten der Mächte – Griechenland 1941-1944, Frankfurt/M. 1986;
Gutman, Israel u.a. (Hg.): Enzyklopädie des Holocaust, Berlin 1993, S. 1376 f.
Moczarski, Kazimierz: Gespräche mit dem Henker, Düsseldorf 1981.;
Weiß, Hermann (Hg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 1998, S. 451
Wirt, Andrzej (Hg.): „Es gibt keinen jüdischen Wohnbezirk in Warschau mehr“, Neuwied 1960;
de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Stroop;
de.wikipedia.org/wiki/Fliegermorde